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Künstliche Intelligenz

Pflicht zur KI-Schulung in Unternehmen ab 2025

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter ergreifen. Schulungen zu technischen, rechtlichen und ethischen Aspekten sind dafür ein naheliegender Weg und unterstützen eine verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen.

KI-generiertes Symbolbild zu: Pflicht zur KI-Schulung in Unternehmen ab 2025
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Inhalt dieses Artikels
  1. Warum sind Schulungen erforderlich?
  2. Regulatorische Grundlagen für KI-Nutzung
  3. Schulungsinhalte: Datenschutz und Datennutzung
  4. Urheberrechtliche Aspekte im Umgang mit KI
  5. Interne Richtlinien zur KI-Nutzung
  6. Technische Schulung zur Nutzung von KI-Systemen
  7. Warum Unternehmen frühzeitig handeln sollten
  8. Fazit

Ab Februar 2025 sind Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, nach Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026) lautet die Pflicht, die Entwicklung dieser Kompetenz zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden. Eine bestimmte Schulungsform oder ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Beschäftigte den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen verstehen, rechtliche Anforderungen einhalten und Risiken minimieren. Die Schulungspflicht ist Teil einer umfassenderen Regulierung, die KI-Anwendungen und deren Einfluss auf Gesellschaft und Wirtschaft adressiert.

Warum sind Schulungen erforderlich?

Mit der zunehmenden Integration von KI in betriebliche Prozesse entstehen neue Herausforderungen. Ziel der Schulungen ist es, Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, KI-gestützte Systeme korrekt zu nutzen, mögliche Risiken zu identifizieren und regulatorische Vorgaben zu befolgen. Sowohl technische als auch rechtliche Aspekte stehen hierbei im Fokus. Die Schulungen betreffen alle betroffenen Abteilungen, von der IT bis hin zu Fachbereichen, die KI-Systeme in ihren Arbeitsabläufen verwenden.

Regulatorische Grundlagen für KI-Nutzung

Mit dem Stichtag im Februar 2025 werden bestimmte KI-Praktiken reguliert oder sogar untersagt. Dazu gehören:

  • KI-Modelle, die Personen manipulieren oder täuschen und dadurch Schaden verursachen können.
  • Systeme zur Bewertung und Einstufung von Individuen auf Basis ihres Verhaltens mit diskriminierendem Potenzial.
  • Emotionserkennung in Arbeits- oder Bildungskontexten, mit Ausnahmen für medizinische oder sicherheitsrelevante Anwendungen.
  • Der Einsatz biometrischer Kategorisierung zur Erfassung sensibler Daten wie politischer Einstellungen, religiöser Überzeugungen oder der sexuellen Ausrichtung.

Unternehmen, die KI in Risikobereichen einsetzen, sollten bereits jetzt Vorkehrungen treffen und ihre Mitarbeiter frühzeitig mit diesen Bestimmungen vertraut machen.

Schulungsinhalte: Datenschutz und Datennutzung

Ein zentraler Bestandteil der Schulungen ist der Schutz personenbezogener Daten. Beschäftigte müssen lernen, wie Daten innerhalb von KI-Systemen verarbeitet werden und welche Maßnahmen erforderlich sind, um Datenschutzkonformität zu gewährleisten:

  • Sensible Informationen sollten, wenn möglich, anonymisiert werden.
  • Nutzer und Betroffene sind über die Datenverarbeitung zu informieren.
  • Generierte Ergebnisse von KI-Anwendungen müssen auf Datenschutzrelevanz geprüft werden.

Urheberrechtliche Aspekte im Umgang mit KI

Ein weiterer relevanter Bereich betrifft das Urheberrecht. Mitarbeiter sollten wissen:

  • Unter welchen Bedingungen geschützte Inhalte für KI-Trainingszwecke genutzt werden dürfen.
  • Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn fremde Werke ohne Erlaubnis verwendet werden.
  • Wie interne Unternehmensrichtlinien den Einsatz von KI im Einklang mit dem Urheberrecht regeln.

Interne Richtlinien zur KI-Nutzung

Unternehmen sollten klare Vorgaben für den Einsatz von KI entwickeln und diese in Form interner Richtlinien umsetzen. Diese Richtlinien können umfassen:

  • Zulassung und Einsatz von KI-Technologien im Unternehmen.
  • Schutz von Betriebsgeheimnissen und Qualitätssicherung.
  • Anforderungen an Datensicherheit und ethische Nutzung.

Die Schulung der Mitarbeiter gewährleistet, dass diese Vorgaben nicht nur bekannt sind, sondern auch aktiv im Arbeitsalltag umgesetzt werden.

Technische Schulung zur Nutzung von KI-Systemen

Neben regulatorischen Aspekten sollten Mitarbeiter auch mit den technischen Grundlagen von KI vertraut sein. Dazu gehören:

  • Funktionsweise und Unterschiede von klassischen Softwarelösungen und KI-Systemen.
  • Potenzielle Risiken wie fehlerhafte oder irreführende KI-generierte Ergebnisse.
  • Überprüfung und Qualitätskontrolle von KI-basierten Ausgaben vor ihrer Nutzung.
  • Anwendung spezifischer KI-Tools wie generative Modelle oder Assistenzsysteme.

Warum Unternehmen frühzeitig handeln sollten

Unternehmen tragen Verantwortung für den korrekten Einsatz von KI. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Dokumentierte Schulungen helfen nicht nur, Verstöße zu vermeiden, sondern können im Fall einer behördlichen Prüfung als Nachweis für die Einhaltung von Compliance-Vorgaben dienen. Ein eigenes Bußgeld für die Schulungspflicht nach Art. 4 sieht die KI-VO zwar nicht vor; eine dokumentierte Schulung kann aber belegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, und stärkt das Vertrauen in den KI-Einsatz innerhalb des Unternehmens.

Fazit

Die Verpflichtung zur KI-Schulung ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt in der Regulierung von KI-Anwendungen. Da die Pflicht bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt, sollten Unternehmen ohne Schulungskonzept dieses jetzt entwickeln. Neben technischen und rechtlichen Grundlagen sollten auch interne Vorgaben und ethische Aspekte berücksichtigt werden. Durch vorausschauende Maßnahmen sichern Unternehmen nicht nur die Compliance, sondern auch die nachhaltige und verantwortungsbewusste Nutzung von KI-Technologien.

Korrektur vom 06.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, Unternehmen seien ab Februar 2025 verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schulen, und könnten eine Übergangszeit nutzen; zudem wurde die ethnische Herkunft als Merkmal des Verbots biometrischer Kategorisierung genannt. Richtig ist: Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und verlangt seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026; zuvor: „nach besten Kräften sicherstellen … ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“) Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals zu unterstützen; Schulungsform, Zertifikat oder Nachweis sind nicht vorgeschrieben. Eine Übergangszeit gibt es nicht. Das Verbot nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. g betrifft unter anderem Rückschlüsse auf Rasse, politische Einstellungen, religiöse Überzeugungen oder sexuelle Ausrichtung.

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