Der 28. Juni 2025 markiert einen wichtigen Stichtag für den Onlinehandel: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Damit wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die sicherstellen soll, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – insbesondere für Personen mit Behinderungen.
Warum das Gesetz wichtig ist
Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ermöglicht Millionen von Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten. Webseiten und Apps müssen künftig so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen problemlos genutzt werden können.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im B2C-Bereich. Das bedeutet:
- Online-Shops müssen barrierefreie Benutzeroberflächen bereitstellen.
- Digitale Inhalte wie AGBs oder Produktbeschreibungen müssen in einer barrierefreien Form vorliegen.
- Interaktive Elemente, wie Bestellformulare oder Chatbots, müssen für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.
Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, sind von diesen Vorgaben nicht betroffen.
Was müssen Onlinehändler jetzt tun?
Die Anforderungen sind umfassend, und die Umsetzung erfordert Zeit. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit folgenden Maßnahmen befassen:
1. Webseiten und Apps anpassen
Digitale Angebote müssen den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Dazu gehören:
- Alternative Texte für Bilder
- Untertitel für Videos
- Strukturierte, leicht verständliche Inhalte
- Bedienbarkeit per Tastatur
2. Interne Prozesse überarbeiten
Barrierefreiheit endet nicht bei der Technik. Auch interne Prozesse müssen angepasst werden:
- Schulung der Mitarbeiter zu barrierefreier Kommunikation
- Anpassung von Vertragsunterlagen und Kundeninformationen
- Testverfahren zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
3. Beratung in Anspruch nehmen
Die Umsetzung barrierefreier Anforderungen ist komplex. Unternehmen sollten daher frühzeitig Fachleute für digitale Barrierefreiheit hinzuziehen, um rechtzeitig konforme Lösungen zu entwickeln.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt zwei wesentliche Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Umsatz sind nicht betroffen.
- Unverhältnismäßige Belastung: Wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, kann eine Ausnahme beantragt werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Unternehmen, die die neuen Vorgaben ignorieren, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen:
- Geldbußen von bis zu 100.000 Euro
- Prüfverfahren durch die Marktüberwachungsbehörden
- Rechtliche Schritte durch Verbraucherverbände
Fazit: Jetzt handeln!
Das BFSG ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern eine Chance: Unternehmen, die frühzeitig barrierefreie Lösungen umsetzen, verbessern nicht nur ihre Reichweite, sondern auch ihre Kundenbindung. Wer bis 2025 wartet, riskiert hohe Kosten und Sanktionen.
Also: Jetzt loslegen und die digitale Zukunft inklusiver gestalten!