Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen!

    25.02.2025 771 mal gelesen
    • Onlinehändler müssen ihre Websites und Apps bis 2025 barrierefrei gestalten.
    • Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
    • Verstöße gegen die Vorgaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Der 28. Juni 2025 markiert einen wichtigen Stichtag für den Onlinehandel: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Damit wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die sicherstellen soll, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – insbesondere für Personen mit Behinderungen.

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    Warum das Gesetz wichtig ist

    Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ermöglicht Millionen von Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten. Webseiten und Apps müssen künftig so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen problemlos genutzt werden können.

    Wen betrifft das Gesetz?

    Das BFSG gilt für alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im B2C-Bereich. Das bedeutet:

    • Online-Shops müssen barrierefreie Benutzeroberflächen bereitstellen.
    • Digitale Inhalte wie AGBs oder Produktbeschreibungen müssen in einer barrierefreien Form vorliegen.
    • Interaktive Elemente, wie Bestellformulare oder Chatbots, müssen für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.

    Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, sind von diesen Vorgaben nicht betroffen.

    Was müssen Onlinehändler jetzt tun?

    Die Anforderungen sind umfassend, und die Umsetzung erfordert Zeit. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit folgenden Maßnahmen befassen:

    1. Webseiten und Apps anpassen

    Digitale Angebote müssen den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Dazu gehören:

    • Alternative Texte für Bilder
    • Untertitel für Videos
    • Strukturierte, leicht verständliche Inhalte
    • Bedienbarkeit per Tastatur

    2. Interne Prozesse überarbeiten

    Barrierefreiheit endet nicht bei der Technik. Auch interne Prozesse müssen angepasst werden:

    • Schulung der Mitarbeiter zu barrierefreier Kommunikation
    • Anpassung von Vertragsunterlagen und Kundeninformationen
    • Testverfahren zur Sicherstellung der Barrierefreiheit

    3. Beratung in Anspruch nehmen

    Die Umsetzung barrierefreier Anforderungen ist komplex. Unternehmen sollten daher frühzeitig Fachleute für digitale Barrierefreiheit hinzuziehen, um rechtzeitig konforme Lösungen zu entwickeln.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    Es gibt zwei wesentliche Ausnahmen:

    • Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Umsatz sind nicht betroffen.
    • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, kann eine Ausnahme beantragt werden.

    Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

    Unternehmen, die die neuen Vorgaben ignorieren, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen:

    • Geldbußen von bis zu 100.000 Euro
    • Prüfverfahren durch die Marktüberwachungsbehörden
    • Rechtliche Schritte durch Verbraucherverbände

    Fazit: Jetzt handeln!

    Das BFSG ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern eine Chance: Unternehmen, die frühzeitig barrierefreie Lösungen umsetzen, verbessern nicht nur ihre Reichweite, sondern auch ihre Kundenbindung. Wer bis 2025 wartet, riskiert hohe Kosten und Sanktionen.

    Also: Jetzt loslegen und die digitale Zukunft inklusiver gestalten!

    Zusammenfassung des Artikels

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter im B2C-Bereich, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Strafen zu vermeiden und inklusivere Lösungen umzusetzen.

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    Felix Weipprecht

    Felix Weipprecht ist ein führender Experte im Bereich der Digitalstrategien, mit einem besonderen Fokus auf eCommerce. Seine Spezialgebiete umfassen Omnichannel-Lösungen, Suchmaschinenmarketing und Social Media. Mit einer persönlichen, direkten und lösungsorientierten Herangehensweise entwickelt er effektive eCommerce-Strategien, um Ihren Online-Erfolg zu maximieren.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Beginnen Sie frühzeitig mit der Überprüfung Ihrer Website und Apps auf Barrierefreiheit. Orientieren Sie sich dabei an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
    2. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in barrierefreier Kommunikation und Gestaltung. So können alle internen Prozesse angepasst und nachhaltige Lösungen entwickelt werden.
    3. Erstellen Sie eine Checkliste für barrierefreie Inhalte, wie z. B. alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos und verständliche Navigationselemente.
    4. Nehmen Sie professionelle Beratung in Anspruch, um technische und rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit optimal umzusetzen. Experten können dabei helfen, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
    5. Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von möglichen Ausnahmen betroffen ist, beispielsweise als Kleinstunternehmen oder bei unverhältnismäßiger Belastung, und dokumentieren Sie dies entsprechend.

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