Die Pflicht zur Rechnungserstellung im Online-Handel
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen gilt für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern, mit Übergangsregeln bis Ende 2027. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.
Inhalt dieses Artikels
E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B)
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ist ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; für das Ausstellen gelten Übergangsregeln bis Ende 2027. Die Regelung betrifft Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern; ausgenommen sind unter anderem steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG. Rechtsgrundlage ist § 14 UStG; das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht.
Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Die Formate, die akzeptiert werden, sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD. Wichtig zu beachten ist, dass herkömmliche Formate wie PDF nicht als E-Rechnung anerkannt werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Systeme entsprechend anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die E-Rechnungspflicht zielt darauf ab, den administrativen Aufwand zu verringern und die Effizienz in der Rechnungsstellung zu erhöhen. Es wird erwartet, dass Unternehmen, die diese Umstellung vornehmen, nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern auch von einer schnelleren Bearbeitung und weniger Fehlern in ihren Rechnungsprozessen profitieren.
Zusätzlich gilt es, die Übergangsfristen zu beachten. Für Umsätze 2025 und 2026 (Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt) sind Papierrechnungen und – mit Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen wie PDF noch zulässig; Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 EUR dürfen das auch für Umsätze im Jahr 2027. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, die notwendigen technischen Anpassungen in Ruhe vorzunehmen. Unabhängig vom Vorjahresumsatz dürfen Unternehmen Rechnungen für Umsätze im Jahr 2027 außerdem bis zum 31. Dezember 2027 mit Zustimmung des Empfängers in einem anderen elektronischen Format als dem der E-Rechnung ausstellen, wenn sie per elektronischem Datenaustausch (EDI) übermittelt werden (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG).
Die E-Rechnung stellt somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Prozesse zu modernisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wichtige Informationen
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich bringt für Unternehmen wichtige Veränderungen mit sich. Hier sind einige zentrale Informationen, die Unternehmer beachten sollten:
- Einführungstermin: Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern grundsätzlich verpflichtend – mit Übergangsregeln bis Ende 2027 und Ausnahmen etwa für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise.
- Rechtslage: Die Pflicht ist in § 14 UStG geregelt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht.
- Format der E-Rechnung: Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD.
- Übergangsfristen: Für Umsätze 2025 und 2026 (Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt) sind Papier- und – mit Zustimmung des Empfängers – PDF-Rechnungen noch zulässig; Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 EUR dürfen das auch für Umsätze im Jahr 2027.
- Empfangspflicht: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, ohne dass eine Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich ist.
Diese Punkte sind entscheidend, um rechtzeitig und effizient auf die neuen Anforderungen reagieren zu können. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und von den Vorteilen der digitalen Rechnungsstellung zu profitieren.
Einführung
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ist ein bedeutender Schritt, um die Prozesse der Rechnungsstellung zu modernisieren und zu vereinheitlichen. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, der die Pflicht zur Verwendung von elektronischen Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 festlegt. Diese Regelung zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen zu steigern.
Ein zentraler Aspekt dieser Veränderung ist die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format ausstellen müssen. Diese Maßnahme wird nicht nur den administrativen Aufwand verringern, sondern auch die Bearbeitungszeiten deutlich reduzieren. Insbesondere kleinere Unternehmen und Start-ups sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
Zusätzlich wird erwartet, dass die digitale Rechnungsstellung zu einer Reduzierung von Fehlern und Missverständnissen in der Kommunikation zwischen Geschäftspartnern führt. Durch automatisierte Prozesse können Unternehmen nicht nur Kosten sparen, sondern auch ihre Liquidität verbessern. Daher ist es für alle Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sich proaktiv auf die bevorstehenden Änderungen einzustellen und die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung zu nutzen.
Insgesamt wird die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich als eine Chance angesehen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Digitalisierung der Wirtschaft zu leisten.
Definition der elektronischen Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Diese Form der Rechnungsstellung ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und trägt zur Effizienzsteigerung im Rechnungswesen bei. Wichtig ist, dass die E-Rechnung gemäß der europäischen Norm EN 16931 erstellt wird oder in einem vereinbarten Format zwischen den beteiligten Parteien vorliegt.
Die E-Rechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als gültig anerkannt zu werden. Dazu gehört unter anderem:
- Strukturierte Daten: Die Informationen in der E-Rechnung sind maschinenlesbar und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung.
- Formatvorgaben: Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD. Diese Formate gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine reibungslose Integration in bestehende Systeme.
Im Gegensatz dazu sind herkömmliche Rechnungsformate wie PDF, .tif, .jpeg oder .docx nicht als E-Rechnung anerkannt. Als sonstige Rechnungen bleiben sie zwischen inländischen Unternehmen nur übergangsweise zulässig: für Umsätze 2025 und 2026 (Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt) mit Zustimmung des Empfängers, für Umsätze 2027 (Rechnung bis 31. Dezember 2027 übermittelt) nur bei höchstens 800.000 EUR Vorjahresumsatz des Ausstellers. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR sind davon dauerhaft nicht betroffen.
Die Implementierung der E-Rechnung stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, bietet jedoch auch zahlreiche Vorteile, wie eine schnellere Bearbeitung, weniger Fehlerquellen und eine verbesserte Nachverfolgbarkeit von Rechnungen. Unternehmen sind daher gut beraten, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und geeignete Lösungen zu entwickeln, um die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.
Betroffene Unternehmen
Die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen betrifft vor allem Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind. Grundsätzlich müssen seit dem 1. Januar 2025 Unternehmen, die Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmer erbringen, E-Rechnungen ausstellen – mit Übergangsregeln bis Ende 2027. Dies schließt eine Vielzahl von Branchen ein, von großen Konzernen bis hin zu mittelständischen Betrieben.
Einige wichtige Punkte, die Unternehmen beachten sollten:
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, darf dauerhaft sonstige Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV), muss E-Rechnungen aber empfangen können. Andere kleinere Unternehmen mit höchstens 800.000 EUR Vorjahresumsatz dürfen für Umsätze 2027 (Rechnung bis 31. Dezember 2027 übermittelt) noch sonstige Rechnungen ausstellen.
- Umsätze an Endverbraucher: Rechnungen für private Endverbraucher (B2C) sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ausschließlich im B2C-Bereich tätig sind, nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind.
- Branchenspezifische Anforderungen: Je nach Branche können zusätzliche Regelungen oder spezifische Anforderungen an die Rechnungsstellung bestehen, die Unternehmen ebenfalls berücksichtigen sollten.
Die rechtzeitige Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht ist für alle betroffenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie sollten ihre internen Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen.
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Zeitlicher Rahmen
Der zeitliche Rahmen für die Einführung der E-Rechnung ist entscheidend für alle betroffenen Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; für das Ausstellen gelten Übergangsregelungen. Dies stellt einen bedeutenden Umbruch in der Rechnungsstellung dar und erfordert von den Unternehmen eine frühzeitige Vorbereitung.
Zusätzlich zu diesem Stichtag gibt es wichtige Übergangsregelungen, die Unternehmen Zeit geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen:
- Bis Ende 2026: In dieser Übergangsphase dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen verwenden. Allerdings ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich, wenn nicht konforme elektronische Rechnungen ausgestellt werden.
- Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 EUR: Sie dürfen auch für Umsätze im Jahr 2027 noch Papierrechnungen oder – mit Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen ausstellen.
- Für alle Unternehmen: Für Umsätze im Jahr 2027 dürfen Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers in einem anderen elektronischen Format als dem der E-Rechnung ausgestellt werden, wenn sie per EDI übermittelt werden (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG).
Diese Regelungen bieten insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen eine wichtige Flexibilität, um die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen vorzunehmen. Unternehmen sollten diese Fristen nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass sie ab dem festgelegten Datum compliant sind.
Die rechtzeitige Implementierung der E-Rechnung kann nicht nur helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch langfristig die Effizienz in der Rechnungsstellung und -bearbeitung zu steigern.
Empfang von E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Diese Regelung stellt sicher, dass der gesamte Rechnungsprozess digitalisiert und automatisiert wird, was zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen kann.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme in der Lage sind, E-Rechnungen in den anerkannten Formaten, wie XRechnung oder ZUGFeRD, zu verarbeiten. Dies bedeutet, dass geeignete Softwarelösungen implementiert werden müssen, um den Empfang und die Verarbeitung dieser Rechnungen zu gewährleisten.
Wichtig ist, dass für die Übermittlung einer E-Rechnung keine Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich ist. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Kommunikationskanäle so gestalten sollten, dass E-Rechnungen problemlos und automatisiert empfangen werden können. Dazu gehört auch, dass interne Prozesse entsprechend angepasst werden, um die Bearbeitung und Archivierung dieser Rechnungen effizient zu gestalten.
Die Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen, ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile. Unternehmen können durch die Automatisierung der Rechnungsbearbeitung Zeit und Ressourcen sparen, Fehlerquellen minimieren und ihre Liquidität durch schnellere Zahlungen verbessern.
Zusammenfassend ist der Empfang von E-Rechnungen eine zentrale Voraussetzung für die Teilnahme am modernen Geschäftsverkehr und sollte von Unternehmen als Chance zur Optimierung ihrer Prozesse betrachtet werden.
Veranstaltungshinweis
Um Unternehmen umfassend auf die bevorstehenden Änderungen zur E-Rechnung im B2B-Bereich vorzubereiten, wird ein Online-Seminar angeboten. Dieses Seminar richtet sich an alle Unternehmer, die sich über die neuen Regelungen informieren möchten.
Inhalte des Seminars:
- Vorgaben zur Erstellung und zum Empfang von E-Rechnungen
- Betroffene Unternehmen und deren Pflichten
- Übergangsfristen und deren Bedeutung für die Praxis
- Vorteile der digitalen Rechnungsstellung
- Handlungsempfehlungen zur Implementierung der E-Rechnung
Der nächste Termin für das Seminar ist der 5. Februar 2025. Interessierte sollten sich frühzeitig anmelden, um einen Platz zu sichern. Detaillierte Informationen zur Anmeldung und zur Teilnahme finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen oder in den entsprechenden Informationsmaterialien.
Dieses Seminar bietet eine wertvolle Gelegenheit, um sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten und die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung zu nutzen. Nutzen Sie die Chance, um Fragen zu klären und sich mit Experten auszutauschen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich eine bedeutende Veränderung für Unternehmen darstellt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen schrittweise verpflichtend, was nicht nur rechtliche Anforderungen mit sich bringt, sondern auch Chancen für Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen bietet.
Unternehmen sollten die bevorstehenden Änderungen ernst nehmen und sich proaktiv auf die neuen Regelungen vorbereiten. Dies umfasst:
- Die Implementierung geeigneter Softwarelösungen, um E-Rechnungen erstellen und empfangen zu können.
- Die Schulung von Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit den neuen Prozessen vertraut sind.
- Die Anpassung interner Abläufe, um die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung voll ausschöpfen zu können.
Die rechtzeitige Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht ermöglicht es Unternehmen, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch von den Effizienzgewinnen der digitalen Rechnungsstellung zu profitieren. Ein gut vorbereiteter Übergang wird dazu beitragen, mögliche Störungen im Geschäftsprozess zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Umfassende Informationen und Unterstützung sind über die entsprechenden Stellen, wie das Bundesministerium der Finanzen, erhältlich. Unternehmen sollten die Ressourcen und Angebote nutzen, um optimal auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein.
Ressourcen und Kontaktstellen
Um die Unternehmen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht zu unterstützen, stehen verschiedene Ressourcen und Kontaktstellen zur Verfügung. Diese bieten wertvolle Informationen und Hilfestellungen, um den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung erfolgreich zu gestalten.
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Das BMF ist die zentrale Anlaufstelle für rechtliche Fragen zur E-Rechnung. Auf der offiziellen Website finden Sie umfassende Informationen, FAQs und aktuelle Bekanntmachungen.
- BMF-Kontakt: Bei spezifischen Anfragen können Sie das BMF direkt kontaktieren. Die Telefonnummer lautet 030 25984436 (Mo - Fr 8:00-16:00 Uhr, ausgenommen Feiertage). Alternativ können Sie ein Kontaktformular (öffnet in neuem Fenster) nutzen.
- Schulungsangebote: Verschiedene Institutionen und Fachverbände bieten Schulungen und Online-Seminare an, um Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Halten Sie Ausschau nach entsprechenden Veranstaltungen, um Ihr Wissen zu vertiefen.
- Ressourcendokumente: Nutzen Sie die bereitgestellten Merksätze, Tutorials und Dokumente für Rechnungssteller und ERP-Hersteller, die Ihnen helfen, die neuen Prozesse zu verstehen und anzuwenden.
- Externe Links: Weitere nützliche Informationen finden Sie über externe Links zu Plattformen wie OZG-RE (öffnet in neuem Fenster), die sich mit der E-Rechnung befassen, sowie den Standards XRechnung (öffnet in neuem Fenster) und Peppol (öffnet in neuem Fenster).
Diese Ressourcen sind entscheidend, um Unternehmen die notwendigen Werkzeuge und Informationen an die Hand zu geben, die sie benötigen, um die gesetzliche E-Rechnungspflicht fristgerecht zu erfüllen und die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung zu nutzen.
Gesetze und Verordnungen
Im Rahmen der Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich sind verschiedene Gesetze und Verordnungen von Bedeutung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen. Hier sind die wichtigsten Regelungen, die Unternehmen beachten sollten:
- EU-Richtlinien zur E-Rechnung: Die europäische Gesetzgebung, insbesondere die Richtlinie 2014/55/EU, fördert die Nutzung von E-Rechnungen im öffentlichen Beschaffungswesen und legt die Standards für die Interoperabilität der E-Rechnung fest.
- Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG): Dieser Paragraph des Umsatzsteuergesetzes gibt Auskunft darüber, welche Informationen in einer Rechnung enthalten sein müssen, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen. Er definiert zudem die E-Rechnung und schreibt sie für Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern vor.
- GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form): Die GoBD legt fest, wie elektronische Rechnungen zu archivieren und aufzubewahren sind, um die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.
Die Berücksichtigung dieser Gesetze und Verordnungen ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Compliance sicherzustellen. Unternehmen sollten sich umfassend informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die neuen Anforderungen ordnungsgemäß umzusetzen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen.
Zusatzangebote
Im Rahmen der E-Rechnungspflicht stehen Unternehmen verschiedene Zusatzangebote zur Verfügung, die ihnen helfen, die neuen Anforderungen erfolgreich umzusetzen. Diese Angebote können wertvolle Unterstützung bieten und die Integration der E-Rechnung in bestehende Systeme erleichtern.
- Merksätze zur E-Rechnung: Diese bieten eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen und können als schnelle Referenz dienen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Dokumente für Rechnungssteller: Hierzu gehören Vorlagen und Leitfäden, die speziell für Unternehmen entwickelt wurden, um den Prozess der E-Rechnung zu vereinfachen und zu standardisieren.
- Schulungsunterlagen für ERP-Hersteller: Diese Ressourcen unterstützen Softwareanbieter dabei, ihre Produkte an die neuen Anforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass ihre Systeme E-Rechnungen korrekt verarbeiten können.
- Webinare und Tutorials: Online-Seminare bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen und Best Practices in Bezug auf die E-Rechnung zu informieren. Tutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE (öffnet in neuem Fenster) vermitteln praxisnahe Kenntnisse.
Durch die Nutzung dieser Zusatzangebote können Unternehmen nicht nur ihre Compliance sicherstellen, sondern auch die Effizienz ihrer Rechnungsprozesse steigern. Es ist ratsam, sich regelmäßig über neue Ressourcen und Schulungsangebote zu informieren, um optimal auf die gesetzlichen Änderungen vorbereitet zu sein.
Externe Links
Im Zusammenhang mit der E-Rechnung gibt es verschiedene externe Links, die Unternehmen wertvolle Informationen und Unterstützung bieten. Diese Ressourcen sind wichtig, um sich umfassend über die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen zu informieren.
- OZG-RE (öffnet in neuem Fenster): Die Plattform zur digitalen Rechnungsstellung, die Informationen zur Umsetzung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung bereitstellt.
- Standard XRechnung (öffnet in neuem Fenster): Hier finden Unternehmen die Spezifikationen und Vorgaben zur Verwendung von XRechnung, einem der zulässigen Formate für elektronische Rechnungen.
- Peppol (öffnet in neuem Fenster): Diese Plattform bietet Informationen über den internationalen Austausch von E-Rechnungen und die Nutzung des Peppol-Netzwerks für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind.
Durch den Zugriff auf diese externen Links können Unternehmen sicherstellen, dass sie die notwendigen Kenntnisse und Werkzeuge haben, um die E-Rechnungspflicht fristgerecht umzusetzen und die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung zu nutzen.
Korrektur vom 06.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, PDF-Rechnungen entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen und Kleinstunternehmen müssten ab 2028 E-Rechnungen ausstellen. Richtig ist: PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers für Umsätze 2025 und 2026 zulässig, wenn die Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt wird, für Umsätze 2027 nur bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz und Übermittlung bis 31. Dezember 2027; Kleinunternehmer dürfen dauerhaft sonstige Rechnungen ausstellen. Nicht hinreichend belegte Hinweise auf Bußgelder und eine Angabe zur E-Rechnungsverordnung wurden gestrichen.
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