Widerrufs-Button ist seit Juni 2026 Pflicht: Verbraucherschutz im Online-Handel stärken
Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufs-Button für online geschlossene Fernabsatzverträge in Deutschland Pflicht, um den Verbraucherschutz zu stärken; bei Finanzdienstleistungen gelten zudem Vorgaben gegen manipulative Designs. Ceconomy erzielte ein Umsatzwachstum von 5,7 %, wird jedoch aufgrund eines Übernahmeangebots als „VERKAUFEN“ eingestuft.
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Widerrufs-Button bei Online-Einkauf ist Pflicht
Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufs-Button für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, in Deutschland Pflicht (§ 356a BGB). Dieser Button muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, eindeutig beschriftet, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Ziel dieser Regelung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den Kampf gegen manipulative Designs zu unterstützen.
Besonders im Bereich der Finanzdienstleistungen gelten verschärfte zivilrechtliche Vorgaben zur Gestaltung von Benutzeroberflächen. Unzulässige Designelemente, die Nutzer zu unbeabsichtigten Entscheidungen verleiten oder Optionen verschleiern, werden als "Dark Patterns" bezeichnet und sind bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen seit dem 19. Juni 2026 nicht mehr erlaubt.
Zusammenfassung: Laut WinFuture sollte der Widerrufs-Button ab Juni 2026 Pflicht werden; seit dem 19. Juni 2026 gilt § 356a BGB. Ziel ist, den Verbraucherschutz zu verbessern und manipulative Designs zu bekämpfen.
3D-Drucker und paar hundert Euro: Mit diesen 3 Tricks könnt ihr ein E-Commerce-Unternehmen aufbauen
Michael Satterlee, ein 18-jähriger Unternehmer, hat mit einem 3D-Drucker und einem geringen Budget ein erfolgreiches E-Commerce-Unternehmen aufgebaut. Sein erstes Produkt, ein Sandabweisungsprodukt, wurde aus Handdesinfektionsmitteln und Maisstärke hergestellt und finanzierte sein Unternehmen Cruise Cup, das im November 2025 einen Umsatz von 300.000 US-Dollar (ca. 256.000 Euro) erzielte.
Satterlee empfiehlt, beim Prototyping mit einem 3D-Drucker zu beginnen, um Produkte schnell und kostengünstig zu entwickeln. Er hebt hervor, dass man einen 3D-Drucker für etwa 100 Dollar (ca. 85 Euro) erwerben kann und die Modellierungssoftware heutzutage sehr benutzerfreundlich ist.
„Man muss die Idee, die man hat, erst einmal verwirklichen und sie dann gut machen“, sagt Satterlee.
Zusammenfassung: Michael Satterlee zeigt, wie man mit einem 3D-Drucker und einem kleinen Budget ein E-Commerce-Unternehmen aufbauen kann. Im November 2025 erzielte er einen Umsatz von 300.000 US-Dollar. (Quelle: Business Insider Deutschland)
Tiktok: Was die neuen US-Eigentümer wirklich kontrollieren
Tiktok hat einen Deal unterzeichnet, um Teile seines US-Geschäfts in ein Joint Venture mit neuen Investoren auszugliedern. Oracle, Silver Lake und MGX werden als führende Investoren fungieren, jedoch werden sie nicht die Kontrolle über die gewinnbringenden Geschäftsbereiche wie E-Commerce und Werbung übernehmen. Diese bleiben unter der Aufsicht des derzeitigen Eigentümers Bytedance.
Die neuen Investoren werden sich auf nationale Sicherheitsaspekte konzentrieren, während Bytedance weiterhin für die strategischen Geschäftsbereiche verantwortlich bleibt. Der Deal hat einen Wert von 14 Milliarden US-Dollar (ca. 12 Milliarden Euro), was deutlich unter den vorherigen Schätzungen von 50 Milliarden US-Dollar liegt.
„Für Werbetreibende ändert sich nichts beim Zugang zum globalen Publikum“, so Tiktok-Chef Shou Chew.
Zusammenfassung: Tiktok hat ein Joint Venture mit Oracle und anderen Investoren gegründet, wobei Bytedance die Kontrolle über E-Commerce und Werbung behält. Der Deal hat einen Wert von 14 Milliarden US-Dollar. (Quelle: Business Insider Deutschland)
Ceconomy Aktie: Deal dominiert
Die Ceconomy AG hat im Geschäftsjahr 2024/25 einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro erzielt, was einem Anstieg von 5,7 % entspricht. Besonders der Online-Umsatz wuchs um 13,3 % auf rund 5,7 Milliarden Euro, was 26 % des Gesamtumsatzes ausmacht. Das bereinigte EBIT stieg um 24 % auf 378 Millionen Euro.
Dennoch wird die Aktie von Analysten als „VERKAUFEN“ eingestuft, da das Übernahmeangebot von JD.com bei 4,60 Euro je Aktie liegt und die Mehrheit des Kapitals bereits gesichert ist. Dies begrenzt das Kurspotenzial für freie Aktionäre erheblich.
„Die starken Zahlen schaffen für außenstehende Investoren kaum noch Fantasie über das Angebot hinaus“, so Analysten.
Zusammenfassung: Ceconomy verzeichnete im Geschäftsjahr 2024/25 ein Umsatzwachstum von 5,7 %, wird jedoch aufgrund des Übernahmeangebots von JD.com als „VERKAUFEN“ eingestuft. (Quelle: Börse Express)
Quellen:
- Widerrufs-Button bei Online-Einkauf wird Pflicht, das muss man wissen (öffnet in neuem Fenster)
- 3D-Drucker und paar hundert Euro: Mit diesen 3 Tricks könnt ihr ein E-Commerce-Unternehmen aufbauen (öffnet in neuem Fenster)
- Tiktok: Was die neuen US-Eigentümer wirklich kontrollieren (öffnet in neuem Fenster)
- Ceconomy Aktie: Deal dominiert (öffnet in neuem Fenster)
Korrektur vom 06.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, der Widerrufs-Button werde ab dem 1. Januar 2024 Pflicht. Richtig ist: Die elektronische Widerrufsfunktion für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, ist seit dem 19. Juni 2026 Pflicht (§ 356a BGB; Gesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28, Art. 10 Abs. 1; Richtlinie (EU) 2023/2673). Die Vorgaben gegen manipulative Gestaltung bei Finanzdienstleistungen gelten ebenfalls seit diesem Tag (Art. 246b § 4 EGBGB).
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