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Seit dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931 ausgestellt werden; zulässige Formate sind etwa XRechnung und ZUGFeRD (in EN-16931-konformen Profilen). Übergangsregelungen erlauben für Umsätze bis Ende 2026 (Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt) Papierrechnungen und – mit Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen wie PDF, für Umsätze 2027 (Rechnung bis 31. Dezember 2027 übermittelt) nur bei höchstens 800.000 EUR Vorjahresumsatz, per EDI auch darüber; Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise sind ausgenommen.