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E-Commerce startet 2026 mit neuen Steuerpflichten
Ab dem 1. Januar 2026 treten in der EU neue Meldepflichten für Online-Händler in Kraft, die insbesondere den Handel mit Kryptowährungen betreffen. Die Richtlinie DAC8 verpflichtet E-Commerce-Shops, Krypto-Transaktionen automatisch an die Steuerbehörden zu melden, was nicht nur spezialisierte Handelsplattformen, sondern auch alle Händler betrifft, die Zahlungen in digitalen Währungen akzeptieren. Experten warnen, dass die Finanzämter diese Daten künftig mit Umsatzsteuermeldungen abgleichen könnten, was für Händler erhebliche Risiken birgt, wenn die Dokumentation nicht den strengen Standards entspricht.
"Wer hier schludert, riskiert bei der nächsten Betriebsprüfung erhebliche Probleme."
Zusätzlich müssen Händler, die über den One-Stop-Shop (OSS) grenzüberschreitend verkaufen, ihre Steuerschlüssel aktualisieren, da mehrere EU-Mitgliedstaaten ihre Umsatzsteuersätze zum Jahreswechsel angepasst haben. Ein kostenloser Umsatzsteuer-Ratgeber bietet praxisnahe Informationen zur Überprüfung der Shop-Backend-Einstellungen und zur Vermeidung typischer Fehler bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
Wichtige Erkenntnisse: Ab 2026 gelten neue Meldepflichten für Krypto-Zahlungen. Händler müssen ihre Dokumentation anpassen, um Probleme bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Änderungen der Umsatzsteuersätze in der EU
Die Änderungen der Umsatzsteuersätze betreffen insbesondere die Reisebranche. In den Niederlanden wurde der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 9 % auf 21 % angehoben. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Preiskalkulation von Buchungsplattformen, die ihre Margen anpassen müssen, um Verluste zu vermeiden.
In Finnland wurde der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel, Restaurantbesuche und Personenbeförderung auf 13,5 % festgelegt. Online-Händler, die Produkte nach Finnland liefern, sollten ihre Systeme umgehend überprüfen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
In Deutschland bleibt der ermäßigte Steuersatz für Speisen in der Gastronomie auch 2026 bei 7 %, während Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden. Diese Regelung wird von der Branche als wichtiges Signal für Planungssicherheit gewertet.
Wichtige Erkenntnisse: Die Umsatzsteuersätze in den Niederlanden und Finnland wurden erhöht. Deutschland bleibt bei den ermäßigten Sätzen für Gastronomie.
Verpflichtende E-Rechnung in Deutschland
In Deutschland endet die Schonfrist für die Umstellung auf die verpflichtende E-Rechnung. Ab 2026 sind Papierrechnungen oder einfache PDFs nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig. Dies bedeutet, dass Unternehmen, insbesondere im B2B-Bereich, ihre Rechnungsstellung auf Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD umstellen müssen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Wichtige Erkenntnisse: Die Umstellung auf elektronische Rechnungen wird ab 2026 verpflichtend, was für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt.
Ausblick auf die große Reform ViDA
Die umfassende Reform „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wird schrittweise ab 2027 in Kraft treten. Die wichtigsten Meilensteine umfassen die Ausweitung des OSS auf den Energiehandel im Juli 2027 und die Einführung harmonisierter digitaler Meldepflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen bis 2030. Das Jahr 2026 wird somit als entscheidendes Vorbereitungsjahr für Unternehmen angesehen, um ihre Systeme und Datenprozesse anzupassen.
Wichtige Erkenntnisse: Die große Reform ViDA tritt ab 2027 in Kraft, Unternehmen sollten 2026 zur Vorbereitung nutzen.
Drei Prioritäten für Online-Händler
- OSS-Systeme aktualisieren: Überprüfung der neuen Steuersätze für die Niederlande (21 %) und Finnland (13,5 %).
- Krypto-Compliance prüfen: Klärung, ob eigene Zahlungsabwicklungen unter die neuen DAC8-Meldepflichten fallen.
- E-Rechnungs-Standort bestimmen: Fortschritt der Umstellung auf elektronische Rechnungen für B2B-Kunden überprüfen.
Wer diese Punkte rechtzeitig angeht, ist gut gerüstet für ein regulatorisch anspruchsvolles Jahr 2026.
Wichtige Erkenntnisse: Online-Händler sollten ihre Systeme und Prozesse jetzt anpassen, um für die kommenden Änderungen gewappnet zu sein.
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