EuGH-Generalanwalt: KI-Chatbots können unter Umständen Rechte von Presseverlagen verletzen
Generalanwalt Szpunar schlägt dem EuGH vor, den Echtzeit-Abruf und die Weiterverwendung von Online-Presseveröffentlichungen durch KI-Chatbots unter bestimmten Umständen als Rechtsverletzung zu werten. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Inhalt dieses Artikels
Generalanwalt Maciej Szpunar schlägt dem Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-250/25 (Like Company) vor, festzustellen, dass es unter bestimmten Umständen Rechte von Presseverlagen verletzen kann, wenn KI-Chatbots Online-Presseveröffentlichungen in Echtzeit abrufen und weiterverwenden, um Nutzeranfragen zu beantworten. Das geht aus der Pressemitteilung Nr. 155/2026 vom 3. November 2026 (öffnet in neuem Fenster) hervor.
Was das bedeutet
Dies ist kein Urteil. Die Pressemitteilung beschreibt eine Position des Generalanwalts in der Rechtssache C-250/25, nicht eine Entscheidung des Gerichtshofs. Aus der Mitteilung (öffnet in neuem Fenster) ergeben sich daher keine neuen Pflichten für Händler und Unternehmen.
Zur Leitfrage: Was sich konkret ändert und ab wann, geben die Quellen nicht her. Sie nennen weder ein Datum noch eine Umsetzungsfrist noch Handlungspflichten. Die Aussage betrifft zunächst den Abruf und die Weiterverwendung von Presseveröffentlichungen durch KI-Chatbots. Unternehmen, die solche Chatbots einsetzen, etwa im Kundenservice oder Marketing, können die Entwicklung beobachten. Wer eigene Chatbots betreibt, die Presseinhalte live abrufen, kann prüfen, woher diese Inhalte stammen. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme und keine in den Quellen genannte Pflicht. Einen Überblick zum Einsatz im Handel bietet der Beitrag zu KI-Chatbots im E-Commerce.
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Was offen ist
- Ob der Gerichtshof dem Generalanwalt folgt und wann er entscheidet, nennt die Quelle nicht.
- Welche „bestimmten Umstände“ eine Rechtsverletzung begründen, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Dafür müssten die Schlussanträge selbst gelesen werden, die der EuGH laut Seite als PDF bereitstellt.
- Folgen für Anbieter von Chatbots oder für Unternehmen, die sie einsetzen, sind in der Quelle nicht beschrieben.
- Reaktionen von Verlagen, KI-Anbietern oder Verbänden liegen in den Quellen nicht vor.
Hintergrund
Die Mitteilung trägt die Nummer 155/2026 und betrifft die Rechtssache C-250/25 Like Company. Sie ist laut Seite in mehreren Sprachfassungen abrufbar (EuGH (öffnet in neuem Fenster)). Weitere Beiträge finden Sie im Ressort Digitalisierung und bei den News aus dem Online-Handel.
Häufige Fragen
Ist das schon ein Urteil?
Nein. Die Quelle betrifft Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-250/25, keine Entscheidung des Gerichtshofs (EuGH (öffnet in neuem Fenster)).
Muss ich meinen Chatbot jetzt abschalten?
Die Quelle nennt weder eine Pflicht noch eine Frist (EuGH (öffnet in neuem Fenster)).
Stand: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 03.11.2026 wieder.
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