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Schlagwort: Widerrufsbutton

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Der Widerrufsbutton: Seit Juni 2026 Pflicht – und eine Chance für Händler

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Händler bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) anbieten (§ 356a BGB). Wer sie kundenfreundlich umsetzt, stärkt Vertrauen und Kundenzufriedenheit durch Transparenz und Servicequalität.

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