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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Ursprünglich sollten Behörden ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 online verfügbar machen. Seit dem OZG-Änderungsgesetz von 2024 verpflichtet das Gesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, und gibt Nutzern ab 2029 einen Anspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Ziele sind eine einfachere Verwaltung, mehr Transparenz und Dienste, die auch außerhalb von Öffnungszeiten erreichbar sind.