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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Ursprünglich sollten Behörden ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 online verfügbar machen. Seit dem OZG-Änderungsgesetz von 2024 verpflichtet das Gesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, und gibt Nutzern ab 2029 einen Anspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Ziele sind eine einfachere Verwaltung, mehr Transparenz und Dienste, die auch außerhalb von Öffnungszeiten erreichbar sind.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein bundesweites Gesetz von 2017. In seiner ursprünglichen Fassung sollten bis Ende 2022 alle öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland online zugänglich werden. Seit dem OZG-Änderungsgesetz von 2024 verpflichtet es Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, und gibt Nutzern ab 2029 einen Anspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Ziel ist ein einfacherer und effizienterer Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.