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Die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland soll die Digitalisierung und Effizienz im Rechnungswesen fördern, Steuerbetrug reduzieren und Unternehmen zur Modernisierung ihrer Prozesse anregen. Betroffen sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B); Kleinunternehmer dürfen weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen (auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als PDF), müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Für bestimmte Rechnungen gelten Ausnahmen, Übergangsfristen bis Ende 2027 ermöglichen eine schrittweise Anpassung.