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Wer kennt das nicht: Ein Gerät geht kurz nach Ablauf der Garantie kaputt und eine Reparatur scheint unmöglich oder unwirtschaftlich. Dieses Ärgernis ist nicht nur frustrierend, sondern erzeugt auch unnötigen Elektroschrott. Um diese Wegwerfmentalität zu bekämpfen, bringt Deutschland – im Zuge europäischer Vorgaben – ein neues Reparaturgesetz auf den Weg. Dieser Artikel beleuchtet die Auswirkungen auf Händler, was sie jetzt konkret beachten müssen und wie die Umsetzung in der Praxis gelingen kann.
Hintergrund: Vom Wegwerfen zum Reparieren
Die EU will mit dem Green Deal und der Kreislaufwirtschaftsstrategie gegen übermäßigen Elektroschrott vorgehen. Die neue EU-Richtlinie 2024/1799 zum Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller dazu, auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen anzubieten. Deutschland plant ein nationales Reparaturgesetz, das teils noch über die EU-Vorgaben hinausgeht.
Was steht im Reparaturgesetz?
- Geltungsbereich: Zunächst beschränkt auf Geräte mit bestehender Ökodesign-Verordnung – z. B. Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Tablets, E-Bikes.
- Reparaturpflicht: Auch nach Ablauf der Gewährleistung haben Verbraucher Anspruch auf Reparatur zu fairen Konditionen, über mehrere Jahre hinweg.
- Ersatzteile & Informationen: Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen, keine Software-Sperren einsetzen und Werkstätten Zugang zu Reparaturinformationen gewähren.
- Neues bei Gewährleistung: Kunden erhalten 12 Monate zusätzliche Gewährleistung, wenn sie sich für eine Reparatur statt Austausch entscheiden. Händler müssen aktiv darüber informieren.
- Transparenz: Online-Plattformen, Formularpflichten und Reparaturverzeichnisse sollen folgen.
Was bedeutet das für Händler konkret?
- Pflicht zur Information: Kunden müssen über Reparaturoptionen und Verlängerung der Gewährleistung aufgeklärt werden.
- Reparatur statt Austausch: Bei vergleichbaren Kosten hat die Reparatur Vorrang gegenüber der Ersatzlieferung.
- Verantwortung bei Eigenmarken & Import: Händler, die selbst importieren oder unter eigener Marke verkaufen, haften ggf. selbst für Reparaturpflichten.
- Lieferanten prüfen: Händler sollten prüfen, ob ihre Lieferanten Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten garantieren.
- Marketingpotenzial: Reparierbarkeit kann zum Verkaufsargument werden – über Labels, Beratung und Nachhaltigkeitskommunikation.
Konkrete Handlungsempfehlungen
- Produktportfolio auf betroffene Warengruppen prüfen.
- Lieferverträge mit Reparaturpflichten absichern.
- Servicemitarbeitende und Verkaufsteam schulen.
- Reparaturabläufe und Ersatzteilversorgung planen.
- Reparatur-Angebote aktiv kommunizieren.
Fazit: Chance statt Pflicht
Das neue Reparaturrecht bedeutet Aufwand, aber auch Potenzial. Händler, die frühzeitig umstellen, können Vertrauen gewinnen, Kundenzufriedenheit steigern und mit Nachhaltigkeit punkten. Die nächsten Monate sind entscheidend, um sich gut auf die gesetzliche Umsetzung ab 2026 vorzubereiten.
Quellen
- EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 zum Recht auf Reparatur
- Bundesumweltministerium – Presseerklärungen und Eckpunkte Reparaturgesetz
- Verbraucherzentrale Bundesverband – Einschätzungen zu Verbraucherrechten
- Bitkom – Stellungnahmen zur Umsetzbarkeit für Hersteller
- Heise.de, tagesschau.de, SZ.de – Berichterstattung zur Gesetzesentwicklung
- Thüringer Reparaturbonus & ähnliche Landesprogramme