Neues Reparaturgesetz: Was Händler jetzt wissen müssen

    26.06.2025 142 mal gelesen 0 Kommentare
    • Händler sind künftig verpflichtet, Kunden aktiv über Reparaturmöglichkeiten zu informieren.
    • Das Gesetz verlangt, dass Ersatzteile und Reparaturanleitungen für bestimmte Produkte länger verfügbar sein müssen.
    • Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

    Wer kennt das nicht: Ein Gerät geht kurz nach Ablauf der Garantie kaputt und eine Reparatur scheint unmöglich oder unwirtschaftlich. Dieses Ärgernis ist nicht nur frustrierend, sondern erzeugt auch unnötigen Elektroschrott. Um diese Wegwerfmentalität zu bekämpfen, bringt Deutschland – im Zuge europäischer Vorgaben – ein neues Reparaturgesetz auf den Weg. Dieser Artikel beleuchtet die Auswirkungen auf Händler, was sie jetzt konkret beachten müssen und wie die Umsetzung in der Praxis gelingen kann.

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    Hintergrund: Vom Wegwerfen zum Reparieren

    Die EU will mit dem Green Deal und der Kreislaufwirtschaftsstrategie gegen übermäßigen Elektroschrott vorgehen. Die neue EU-Richtlinie 2024/1799 zum Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller dazu, auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen anzubieten. Deutschland plant ein nationales Reparaturgesetz, das teils noch über die EU-Vorgaben hinausgeht.

    Was steht im Reparaturgesetz?

    • Geltungsbereich: Zunächst beschränkt auf Geräte mit bestehender Ökodesign-Verordnung – z. B. Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Tablets, E-Bikes.
    • Reparaturpflicht: Auch nach Ablauf der Gewährleistung haben Verbraucher Anspruch auf Reparatur zu fairen Konditionen, über mehrere Jahre hinweg.
    • Ersatzteile & Informationen: Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen, keine Software-Sperren einsetzen und Werkstätten Zugang zu Reparaturinformationen gewähren.
    • Neues bei Gewährleistung: Kunden erhalten 12 Monate zusätzliche Gewährleistung, wenn sie sich für eine Reparatur statt Austausch entscheiden. Händler müssen aktiv darüber informieren.
    • Transparenz: Online-Plattformen, Formularpflichten und Reparaturverzeichnisse sollen folgen.

    Was bedeutet das für Händler konkret?

    • Pflicht zur Information: Kunden müssen über Reparaturoptionen und Verlängerung der Gewährleistung aufgeklärt werden.
    • Reparatur statt Austausch: Bei vergleichbaren Kosten hat die Reparatur Vorrang gegenüber der Ersatzlieferung.
    • Verantwortung bei Eigenmarken & Import: Händler, die selbst importieren oder unter eigener Marke verkaufen, haften ggf. selbst für Reparaturpflichten.
    • Lieferanten prüfen: Händler sollten prüfen, ob ihre Lieferanten Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten garantieren.
    • Marketingpotenzial: Reparierbarkeit kann zum Verkaufsargument werden – über Labels, Beratung und Nachhaltigkeitskommunikation.

    Konkrete Handlungsempfehlungen

    1. Produktportfolio auf betroffene Warengruppen prüfen.
    2. Lieferverträge mit Reparaturpflichten absichern.
    3. Servicemitarbeitende und Verkaufsteam schulen.
    4. Reparaturabläufe und Ersatzteilversorgung planen.
    5. Reparatur-Angebote aktiv kommunizieren.

    Fazit: Chance statt Pflicht

    Das neue Reparaturrecht bedeutet Aufwand, aber auch Potenzial. Händler, die frühzeitig umstellen, können Vertrauen gewinnen, Kundenzufriedenheit steigern und mit Nachhaltigkeit punkten. Die nächsten Monate sind entscheidend, um sich gut auf die gesetzliche Umsetzung ab 2026 vorzubereiten.

    Quellen

    • EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 zum Recht auf Reparatur
    • Bundesumweltministerium – Presseerklärungen und Eckpunkte Reparaturgesetz
    • Verbraucherzentrale Bundesverband – Einschätzungen zu Verbraucherrechten
    • Bitkom – Stellungnahmen zur Umsetzbarkeit für Hersteller
    • Heise.de, tagesschau.de, SZ.de – Berichterstattung zur Gesetzesentwicklung
    • Thüringer Reparaturbonus & ähnliche Landesprogramme

    FAQ zum Reparaturgesetz für Händler: Die wichtigsten Fragen und Antworten

    Welche Produkte sind vom neuen Reparaturgesetz betroffen?

    Das Gesetz gilt zunächst für Geräte, die bereits unter die Ökodesign-Verordnung fallen, wie z.B. Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Tablets und E-Bikes. Je nach Entwicklung können künftig weitere Produktgruppen einbezogen werden.

    Welche Informationspflichten haben Händler gegenüber ihren Kunden?

    Händler müssen Kunden aktiv und verständlich über bestehende Reparaturoptionen informieren. Sie sind zudem verpflichtet darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Reparatur die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert wird.

    Was ändert sich bei Reparatur und Ersatzlieferung?

    Im Schadensfall hat die Reparatur bei vergleichbaren Kosten Vorrang vor einer Ersatzlieferung. Händler müssen dafür sorgen, dass Reparaturen bevorzugt angeboten und durchgeführt werden.

    Welche Verantwortung tragen Händler bei Eigenmarken und Importwaren?

    Verkaufen Händler Produkte unter eigener Marke oder importieren Ware, sind sie selbst für die Erfüllung der Reparaturpflichten verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten verfügbar sind.

    Wie können sich Händler optimal auf das Reparaturgesetz vorbereiten?

    Händler sollten ihr Sortiment überprüfen, Lieferverträge anpassen, das Personal schulen und Reparaturprozesse sowie Ersatzteilversorgung rechtzeitig organisieren. Frühzeitige Kommunikation über Reparaturservices und Nachhaltigkeit kann dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Deutschland plant ein Reparaturgesetz, das Herstellern und Händlern neue Pflichten zur Reparierbarkeit von Geräten auferlegt und Verbrauchern mehr Rechte verschafft. Händler müssen Kunden aktiv über Reparaturoptionen informieren, Ersatzteile bereitstellen sowie interne Abläufe anpassen – wer früh handelt, kann mit Nachhaltigkeit punkten.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie Ihr aktuelles Sortiment darauf, welche Produkte vom neuen Reparaturgesetz betroffen sind – insbesondere Geräte mit bestehender Ökodesign-Verordnung wie Waschmaschinen, Smartphones oder E-Bikes.
    2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten über mehrere Jahre hinweg bereitstellen und verankern Sie entsprechende Pflichten in Ihren Lieferverträgen.
    3. Schulen Sie Ihr Verkaufs- und Serviceteam umfassend über die neuen Informationspflichten: Kunden müssen aktiv auf Reparaturoptionen und die verlängerte Gewährleistung hingewiesen werden.
    4. Optimieren Sie Ihre internen Abläufe für Reparaturen und die Ersatzteilversorgung, um schnelle und zuverlässige Serviceleistungen anbieten zu können.
    5. Nutzen Sie das Thema Reparierbarkeit aktiv im Marketing: Kommunizieren Sie Reparaturangebote, Nachhaltigkeitsaspekte und verlängerte Gewährleistung als Verkaufsargumente, um sich als nachhaltiger Händler zu positionieren.

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