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Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. – bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz oder Übermittlung per EDI – bis Ende 2027; maßgeblich ist die Norm EN 16931, etwa mit XRechnung oder ZUGFeRD.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Verkehr E-Rechnungen empfangen können; für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027. Das verlangt die Anpassung an neue digitale Standards und bietet zahlreiche betriebliche Vorteile wie erhöhte Effizienz und Transparenz. Die Umstellung erfordert technische Infrastruktur für Formate wie XRechnung und ZUGFeRD, wobei Unterstützung durch Leitfäden und Schulungen verfügbar ist, um den Übergang zu erleichtern.
Die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland soll die Digitalisierung und Effizienz im Rechnungswesen fördern, Steuerbetrug reduzieren und Unternehmen zur Modernisierung ihrer Prozesse anregen. Betroffen sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B); Kleinunternehmer dürfen weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen (auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als PDF), müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Für bestimmte Rechnungen gelten Ausnahmen, Übergangsfristen bis Ende 2027 ermöglichen eine schrittweise Anpassung.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Verkehr E-Rechnungen empfangen können; für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027. Das ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Unternehmen sollten die Umstellung zügig angehen, um von den Vorteilen wie Kostenersparnis und Prozessoptimierung zu profitieren.
Seit Ende 2024 und im Jahr 2025 sind bedeutende gesetzliche Änderungen für den Online-Handel wirksam geworden, darunter die Produktsicherheitsverordnung, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Einführung der E-Rechnung. Händler:innen sollten prüfen, ob sie diese Neuerungen umgesetzt haben, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Wettbewerbsvorteile zu nutzen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Verkehr E-Rechnungen empfangen können; für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. – bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz oder Übermittlung per EDI – bis Ende 2027. Das erfordert Anpassungen von IT-Infrastruktur und Prozessen sowie Investitionen in Schulungen und technische Lösungen – und bietet Vorteile wie Kostenersparnis und schnellere Bearbeitung.