EU verschärft Zollregeln und verändert den grenzüberschreitenden Online-Handel

Autor: Felix Weipprecht

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Kategorie: eCommerce

Zusammenfassung: Die Beiträge zeigen Herausforderungen und Trends in Luftfracht, Onlinehandel, Shopify sowie flexiblen Zahlungsoptionen zur Peak Season.

Luftfracht: Planbarkeit statt Abhängigkeit vom Zufall

Die DVZ – Deutsche Verkehrs-Zeitung stellt die Frage, ob ein Geschäftsmodell in der Luftfracht dauerhaft auf Zufällen beruhen kann. Der Titel „Von Zufällen abzuhängen, ist kein Geschäftsmodell für die Luftfracht“ macht deutlich, dass der Beitrag die Abhängigkeit von unplanbaren Entwicklungen kritisch betrachtet.

Der bereitgestellte Inhalt enthält neben dem Titel vor allem Navigations-, Login- und Abonnementinformationen. Konkrete weitere Aussagen, Daten oder Kennzahlen des Artikels sind darin nicht nutzbar enthalten.

Zusammenfassung: Die DVZ thematisiert die fehlende Verlässlichkeit eines Luftfracht-Geschäftsmodells, das von Zufällen abhängig ist. Weitere verwertbare Fakten liegen im bereitgestellten Inhalt nicht vor.

Online-Handel: Steuerabzug durch Plattformen ersetzt keine vollständige Buchhaltung

Vietnam.vn berichtet, dass E-Commerce-Plattformen Steuern im Namen der Verkäufer automatisch einbehalten und abführen können. Daraus entstehe bei vielen Online-Händlern der Eindruck, die Unterstützung durch Buchhalter sei nicht mehr erforderlich.

Der Beitrag betont jedoch, dass die Steuerabführung nur einen Teil der steuerlichen Pflichten abdeckt. Haushalte und Einzelunternehmen müssten ihre Einnahmen weiterhin selbst erfassen, einbehaltene Steuern nachverfolgen, verbleibende Steuerschulden ermitteln und ihre Konten vorschriftsgemäß abrechnen.

Nach Angaben des Artikels müssen Buchhalter Daten aus mehreren Quellen miteinander abgleichen. Dazu gehören die Daten der Plattformen, Banken, Vertriebssoftware und interne Dokumente, um den tatsächlichen Gewinn zu bestimmen.

Als rechtliche Grundlage nennt der Beitrag das Dekret 117/2025/ND-CP sowie das Dekret 68/2026/ND-CP. E-Commerce-Plattformen mit Zahlungsfunktionen müssten demnach jede Transaktion deklarieren und darauf Steuern entrichten. Die Plattform unterstütze bei der Steuererhebung, verwalte aber nicht das gesamte Finanzsystem des Verkäufers.

Die veränderten Anforderungen schaffen laut Vietnam.vn neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der Buchhaltungsdienstleistungen für Online-Unternehmen und der E-Commerce-Steuerberatung. Als mögliche Tätigkeitsfelder für Absolventen werden allgemeine Buchhaltung, interne Revision, internes Controlling, Steuerberatung sowie Finanz- und Banktätigkeiten genannt. Ebenso sei die Eröffnung eines eigenen Buchhaltungsbüros möglich.

Der Beitrag stellt außerdem das Rechnungswesen-Programm der Van Lang University vor. Dieses orientiere sich an den internationalen AUN-QA-Standards und der nationalen MOET-Akkreditierung und integriere ACCA/IFRS. Studierende würden ab dem ersten Studienjahr bei der Vorbereitung auf die ACCA/CPA-Zertifizierungsprüfungen unterstützt, im Umgang mit Buchhaltungssoftware geschult und durch Praktika auf den Beruf vorbereitet.

Im ersten Studienjahr umfasst das Programm laut Artikel das Modul „Besteuerung in der digitalen Wirtschaft“ sowie Grundlagen in Buchhaltungsprinzipien, Datenbankmanagement, angewandter Statistik und Google Sheets. Im zweiten und dritten Jahr folgen Steuerbuchhaltung, ERP-Systeme mit AMIS, Datenanalyse und Blockchain.

Mit Simulationsmodulen und digitalen Werkzeugen sollen die Studierenden Finanzwissen, Risikomanagement und Kenntnisse in Buchhaltungssoftware erwerben. Zusätzlich gehe es um Data Storytelling und darum, Zahlen in Entwicklungsstrategien zu übersetzen.

Zusammenfassung: Plattformen können Steuern einbehalten und abführen, übernehmen aber nicht die gesamte Rechnungslegung. Online-Händler müssen Einnahmen, Steuerdaten und Konten weiterhin nachvollziehen; zugleich entstehen neue Aufgaben für Buchhaltungs- und Steuerexperten.

Shopify: ARK Invest verkauft Anteile trotz operativer Dynamik

boerse-global.de berichtet über einen Verkauf von Shopify-Anteilen durch ARK Invest. Gleichzeitig verweist der Beitrag auf das Wachstum des Unternehmens im zweiten Quartal, den Ausbau von Künstlicher Intelligenz und Payments sowie Belastungen durch das makroökonomische Umfeld.

Die kanadische Wirtschaft verlor laut dem Artikel 42.000 Arbeitsplätze. Das habe Sorgen über die Konsumkraft und das Wachstum im Kernmarkt von Shopify ausgelöst. Zusätzlich belasteten Diskussionen über mögliche Zölle die Stimmung bei kanadischen Einzelhandels- und Technologieplattformen.

ARK Invest veräußerte Ende August Shopify-Anteile im Wert von rund 11,43 Millionen US-Dollar. Der Beitrag weist darauf hin, dass solche Umschichtungen prominenter Wachstumsinvestoren am Markt aufmerksam beobachtet werden, auch wenn sie Teil einer umfassenderen Portfoliostrategie sein können.

Die Aktie weist laut boerse-global.de seit Jahresbeginn ein Minus von 12 % auf. Die Royal Bank of Canada bestätigte am 26. August ihre Einstufung mit „Outperform“ und hob das Kursziel auf 180,00 US-Dollar an.

Rosenblatt Securities startete am 20. August die Beobachtung der Aktie mit einer Kaufempfehlung und einem Kursziel von 175 US-Dollar. Nach Einschätzung des Analysten Scott Devitt seien Befürchtungen einer möglichen Disruption durch Künstliche Intelligenz übertrieben. Shopify sei durch Kooperationen wie das gemeinsam mit Google entwickelte Universal Commerce Protocol für neue Formen des automatisierten Handels, den sogenannten „Agentic Commerce“, gut aufgestellt.

Phillip Securities stufte die Aktie am 17. August bei einem erhöhten Kursziel von 170 US-Dollar auf „Accumulate“ herab. Als Begründung wird im Beitrag die nach vorangegangenen Kurssteigerungen bereits ambitionierte Bewertung genannt.

KennzahlAngabe
Umsatzwachstum im zweiten Quartal 202634 %
Umsatz im zweiten Quartal 20263,58 Milliarden US-Dollar
Wachstum des Bruttowarenvolumens32 %
Bruttowarenvolumen115,6 Milliarden US-Dollar
Operative Ausgaben34 % des Umsatzes
Shopify-Payments-Penetration68 % des globalen GMV
Wachstum des Shop-Pay-Volumens53 %
Aktienkurs am Freitag124,84 €
Abstand zum 52-Wochen-Hoch20 %

Operativ stieg der Umsatz im zweiten Quartal 2026 um 34 % auf 3,58 Milliarden US-Dollar. Das Bruttowarenvolumen legte um 32 % auf 115,6 Milliarden US-Dollar zu. Die operativen Ausgaben sanken auf 34 % des Umsatzes, was laut Beitrag einer Verbesserung um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Auch Shopify Payments gewann an Bedeutung. Die Penetrationsrate erreichte 68 % des globalen GMV, während das Volumen von Shop Pay um 53 % wuchs. Die Zahl der täglich aktiven Händler, die den KI-Assistenten „Sidekick“ nutzen, habe sich im Vorjahresvergleich mehr als verdreifacht.

Der Kurs lag am Freitag bei 124,84 € und damit aktuell 20 % unter dem 52-Wochen-Hoch vom Oktober des Vorjahres. Detaillierte Einblicke in die weitere Geschäftsentwicklung werden für den 22. Oktober 2026 erwartet, wenn Shopify voraussichtlich die Zahlen für das dritte Quartal vorlegt.

Zusammenfassung: Shopify verbindet starkes operatives Wachstum mit einem Ausbau von Payments und KI. Gleichzeitig belasten der Verlust von 42.000 Arbeitsplätzen in Kanada, mögliche Zölle und der Verkauf von Anteilen durch ARK Invest die Marktstimmung.

Peak Season: flaconi setzt auf flexible Zahlungsoptionen

Das e-commerce magazin berichtet über die Zusammenarbeit von flaconi und Riverty. Ziel sei ein stabiler Checkout mit flexiblen Zahlungsoptionen während besonders nachfragestarker Phasen wie Black Friday und dem Weihnachtsgeschäft.

Flaconi bietet als Online-Shop für Beauty- und Drogerieprodukte ein Sortiment von Parfüm und Hautpflege bis hin zu Make-up und Wellness-Produkten an. Gerade während der Feiertage würden Kundinnen und Kunden höherpreisige Produkte wie Geschenksets, Premium-Düfte oder hochwertige Hautpflegeprodukte kaufen.

Der Beitrag stellt den Checkout als wichtigen Bestandteil des Einkaufserlebnisses heraus. Flexible Zahlungsoptionen könnten das Vertrauen stärken, Kaufabbrüche reduzieren und zu einem positiven Kauferlebnis beitragen.

Flaconi integrierte im Oktober 2024 die Zahlungslösungen von Riverty. Dazu gehören Rechnungskauf, Lastschrift und Ratenzahlung. Die Einbindung erfolgte über die bestehende Zahlungsinfrastruktur und war laut Beitrag ohne größere technische Anpassungen möglich.

Der Zeitpunkt der Einführung sei bewusst gewählt worden, da die Wochen vor dem Black Friday zu den geschäftskritischsten Phasen im E-Commerce gehören. Die Unternehmen stimmten sich eng ab und konzentrierten sich auf Stabilität und Performance, damit die neue Zahlungslösung auch unter hoher Belastung zuverlässig funktioniert.

Nach Angaben des e-commerce magazins konnte flaconi mit den neuen Zahlarten während des gesamten Black-Friday- und Weihnachtsgeschäfts ein stabiles und flexibles Checkout-Erlebnis anbieten. Die Möglichkeit, selbst zu wählen, wie und wann bezahlt wird, werde von den Kundinnen und Kunden angenommen und stärke das Vertrauen in die Marke.

Die Zusammenarbeit soll außerdem die weiteren Wachstumspläne von flaconi unterstützen. Während das Unternehmen in neue Märkte expandiert und das Einkaufserlebnis weiterentwickelt, bleiben zuverlässige und flexible Payment-Lösungen laut Beitrag ein wichtiger Bestandteil der Customer Experience.

Zusammenfassung: Flaconi setzt seit Oktober 2024 auf Rechnungskauf, Lastschrift und Ratenzahlung von Riverty. Die Lösung soll auch in der Peak Season Stabilität, Zahlungsflexibilität und ein vertrauensvolles Einkaufserlebnis ermöglichen.

Indien: Flipkart Minutes zieht bei Dark Stores an Amazon Now vorbei

etailment berichtet, dass Flipkart Minutes im indischen Quick Commerce bei Infrastruktur und Nutzeraktivierung vor Amazon Now liegt. Flipkart Minutes betreibe über 1.000 Dark Stores in 120 bis 130 Städten, während Amazon Now auf 500 bis 600 Dark Stores in elf Städten komme.

Auch bei der Aktivierung innerhalb der Plattform zeige sich ein deutlicher Abstand. In den Städten, in denen der Dienst verfügbar ist, nutzten 40 bis 45 Prozent der Flipkart-Besucher Minutes. Amazon Now aktiviere dagegen weniger als 10 Prozent seiner 60 bis 70 Mio. App-Stammkunden.

AnbieterDark StoresStädteWeitere Angabe
Flipkart Minutesüber 1.000120 bis 13040 bis 45 Prozent der Flipkart-Besucher nutzen Minutes
Amazon Now500 bis 600elfweniger als 10 Prozent der 60 bis 70 Mio. App-Stammkunden aktiviert
Blinkit2.443nicht angegebenMarktführer

Der Bericht verweist auf die Bedeutung der Dark Stores für das Quick-Commerce-Modell. Die lokalen Lagerstandorte ermöglichen kurze Lieferzeiten und zeigen, wie viele Liefergebiete ein Anbieter tatsächlich abdecken kann. Neben der Zahl der Standorte seien auch verfügbare Waren und belastbare Bestände entscheidend.

Bei Amazon Now stocke der Ausbau laut etailment wegen Lager- und Bestandsproblemen. Quick Commerce benötige verfügbare Waren, gut gesteuerte lokale Lagerpunkte und eine zuverlässige operative Taktung. Wenn Lagerkapazitäten und Bestandssicherheit nicht im gleichen Tempo wachsen, könne dies die Expansion in weitere Städte bremsen.

Trotz des Vorsprungs gegenüber Amazon bleibt Flipkart Minutes hinter Blinkit zurück. Blinkit sei mit 2.443 Dark Stores weiterhin der Marktführer im indischen Quick Commerce.

Damit ergibt sich laut etailment ein gestuftes Wettbewerbsbild: Flipkart Minutes überholt Amazon Now bei Reichweite, Infrastruktur und Nutzeraktivierung, erreicht aber noch nicht die Infrastrukturgröße von Blinkit. Flipkart müsse seine hohe Aktivierung in den 120 bis 130 Städten festigen, während Amazon vor allem seine Lager- und Bestandsprobleme lösen müsse.

Zusammenfassung: Flipkart Minutes betreibt über 1.000 Dark Stores in 120 bis 130 Städten und aktiviert 40 bis 45 Prozent der Flipkart-Besucher. Amazon Now liegt bei 500 bis 600 Dark Stores in elf Städten; Blinkit bleibt mit 2.443 Dark Stores Marktführer.

EU verschärft Zoll für Kleinsendungen aus Drittstaaten

boerse-express.com berichtet über neue Zollbestimmungen der Europäischen Union für den Online-Handel. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Waren aus Drittstaaten mit einem Wert von bis zu 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warengruppe.

Die Regelung beruht laut Beitrag auf der Verordnung 2026/382 und ist zunächst bis zum 1. Juli 2028 befristet. Sie richtet sich insbesondere gegen die stark gewachsenen grenzüberschreitenden E-Commerce-Sendungen.

Große Plattformbetreiber wie Shein, Temu und Amazon gelten im Rahmen der neuen Regelung als Einführer. Damit tragen sie die Verantwortung für die Einhaltung der Zollvorschriften.

Die Durchführungsverordnung 2026/1200 regelt die operativen Verfahren. Dazu gehören die Hinterlegung von Sammelgarantien und die Festlegung der Zuständigkeit am Bestimmungsort. Zusätzlich wurden neue Zollcodes wie F53 und der Präferenzcode 5 eingeführt; der bisherige Code C07 wurde gestrichen.

Die Regelungen enthalten außerdem Maßnahmen gegen eine künstliche Aufsplittung von Sendungen, mit der Zollgrenzen umgangen werden könnten. Ziel ist es, die Einfuhrvorschriften auch bei kleinteiligen Bestellungen wirksam anzuwenden.

AngabeWert
Pauschalzoll3 Euro pro Warengruppe
Warenwertgrenzebis zu 150 Euro
Geltungsbeginn1. Juli 2026
Befristung1. Juli 2028
Rückgang der Importe kleiner Pakete im Juli 2026 gegenüber Juni30 bis 40 %
Rückgang bei Temu50 %
Rückgang bei AliExpress37 %
Rückgang bei Shein15 %

Die französische Zollbehörde verzeichnete im Juli 2026 einen deutlichen Rückgang beim Import kleiner Pakete. Im Vergleich zum Juni sank das Volumen um insgesamt 30 bis 40 %. Bei Temu betrug der Rückgang 50 %, bei AliExpress 37 % und bei Shein 15 %.

Temu begann im Juli 2026 damit, rund 80 % seiner Bestellungen in Lager innerhalb der Europäischen Union zu verlagern. Damit soll die Belastung durch die Zollhürden an den Außengrenzen reduziert werden.

Die Größenordnung des Warenstroms wird durch Zahlen aus dem Jahr 2025 verdeutlicht. In diesem Jahr wurden innerhalb der EU rund 6 Milliarden Pakete versendet; über 90 % dieser Sendungen stammten aus China. Für die Kontrolle der Warenströme sind aktuell rund 84.000 Zollbeamte im Einsatz.

Zusätzlich zum Pauschalzoll plant die EU bis zum 1. November 2026 eine weitere Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Diskutiert wird eine „Union Handling Fee“ von 2 Euro. Bei Verstößen gegen die Zollregelungen können Sanktionen bis zu 6 % des Wareneinfuhrwerts betragen.

Österreich führt parallel eine nationale Paketsteuer ein. Ab dem 1. Oktober 2026 beträgt sie 2 Euro pro Paket und steigt unter Einbeziehung der Umsatzsteuer auf bis zu 2,40 Euro. Betroffen sind Online-Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro in Österreich.

Langfristig setzt die EU laut boerse-express.com auf eine zentralisierte und digitalisierte Zollverwaltung. Für 2027 ist die Aufnahme der Arbeit einer neuen EU-Zollbehörde im französischen Lille vorgesehen. Der „EU Customs Data Hub“ soll 2028 in Betrieb genommen werden.

Zusammenfassung: Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen bis zu 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warengruppe. Die Importe kleiner Pakete gingen im Juli zurück; zugleich verlagern Plattformen Bestellungen in EU-Lager und die EU plant weitere Gebühren sowie eine digitalisierte Zollverwaltung.

Quellen: