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title: "Online-Shopping für alle: Der Kampf um die digitale Barrierefreiheit"
description: "Viele Online-Shops sind für Menschen mit Einschränkungen schwer nutzbar. Der Beitrag erklärt, was digitale Barrierefreiheit bedeutet, nennt Studienergebnisse, die EU-Richtlinie und den aktuellen Stand im Online-Handel."
url: https://digital-zentral.de/online-shopping-fuer-alle-der-kampf-um-die-digitale-barrierefreiheit/
type: article
published: 2023-06-30
updated: 2026-10-07
author: "Felix Weipprecht"
publisher: "digital zentral"
category: "eCommerce"
tags: ["Online-Shops", "Inklusion", "Zugänglichkeit", "Barrierefreiheit", "Studie", "Navigation", "Schwerbehinderung", "Blindheit", "Sehbehinderung", "Design-for-All", "EURichtlinie", "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz", "BFSG", "Textgröße", "Fingerspreitz-Geste", "Pinch-to-Zoom", "Kundengruppen", "Selbstbestimmung", "Selbständigkeit", "Behindertengleichstellungsgesetz"]
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# Online-Shopping für alle: Der Kampf um die digitale Barrierefreiheit

Viele Online-Shops sind für Menschen mit Einschränkungen schwer nutzbar. Der Beitrag erklärt, was digitale Barrierefreiheit bedeutet, nennt Studienergebnisse, die EU-Richtlinie und den aktuellen Stand im Online-Handel.

Es handelt sich um ein Problem, das viele von uns übersehen, aber für eine signifikante Gruppe von Menschen darstellt es eine echte Hürde: **die mangelnde [Barrierefreiheit](https://digital-zentral.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-bfsg-eine-neue-herausforderung-fuer-den-onlinehandel/) von Online-Shops**. Mit den zunehmenden Anforderungen einer digitalisierten Welt steigt die Notwendigkeit für Inklusion und Zugänglichkeit im digitalen Raum. Dennoch sind viele Online-Plattformen in Deutschland nach wie vor nicht barrierefrei, was den Einkauf für Menschen mit Behinderungen erschwert.

## Die enttäuschenden Ergebnisse einer Studie: 75% der deutschen Online-Shops sind nicht barrierefrei

Eine aktuelle Studie, vorgestellt von Google, der Förderorganisation "Aktion Mensch" und der Stiftung Pfennigparade zeigt, dass **drei Viertel der meistbesuchten Online-Shops in Deutschland nicht barrierefrei** sind. Insgesamt wurden 78 besonders populäre Online-Shops getestet. Das Resultat: Nur zwölf dieser Shops bieten barrierefreie [Navigation](https://digital-zentral.de/glossar/navigation/) an. Die Folgen dieser mangelnden Zugänglichkeit sind weitreichend: 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung, darunter 351.000 Menschen mit Blindheit oder einer Sehbehinderung.

## Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

[Digitale Barrierefreiheit](https://digital-zentral.de/digitale-barrierefreiheit-wird-pflicht-eye-able-macht-unternehmen-fit-fuer-die-zukunft/) ist ein umfassendes Konzept. Es zielt darauf ab, digitale Dienste und Produkte für jeden zugänglich zu machen, egal ob körperliche oder geistige Einschränkungen bestehen. Das Prinzip "Design for All" stellt sicher, dass niemand ausgeschlossen wird und Benutzungshürden vermieden werden. Zugänglichkeit ist für bestimmte Angebote gesetzlich vorgeschrieben und zugleich ein Qualitätsmerkmal und eine Geschäftschance, um neue Kundengruppen zu erreichen.

## Barrierefreiheit: Ein echtes Problem für viele Menschen

Menschen mit Behinderungen können durch mangelnde Barrierefreiheit von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen sein. Dies betont Christina Marx, Sprecherin von "Aktion Mensch". Zum Beispiel sind 61 der untersuchten Websites nur schwer über die Tastatur bedienbar. Dies stellt Menschen mit Sehbehinderung vor erhebliche Probleme. Banner und Cookie-Benachrichtigungen, die viele als lästig empfinden, können für Sehbehinderte zu einem unüberwindbaren Hindernis werden.

## Neuigkeiten zu Ebay: EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 wenden die Mitgliedstaaten ihre Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 an. Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten: Sie müssen sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sind, darunter [Online-Shops](https://digital-zentral.de/e-commerce-8-fragen-und-antworten/). Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland erfolgt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen oder bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher erbringen – etwa Online-Shops –, diese seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

## **Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit im Online-Handel**

Die Situation bezüglich der digitalen Barrierefreiheit scheint derzeit nicht ermutigend zu sein. Eine Studie zeigt, dass lediglich zwölf von 78 untersuchten Online-Shops eine barrierefreie Navigation ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass viele Menschen mit Beeinträchtigungen beim Online-Einkauf weiterhin auf Hindernisse treffen.

Es gibt jedoch einen Lichtblick: 15 der getesteten Portale bieten die Möglichkeit, die Textgröße einfach zu verändern, z. B. durch die Fingerspreitz-Geste ("Pinch-to-Zoom") auf dem [Smartphone](https://digital-zentral.de/glossar/smartphone/). Diese Funktion kann die Lesbarkeit der Webseite erheblich erhöhen und einen ersten Schritt in Richtung Barrierefreiheit darstellen.

## **Die Bedeutung der Barrierefreiheit**

Barrierefreiheit spielt nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen eine entscheidende Rolle. Isabelle Joswig, verantwortlich für Inklusion bei Google Deutschland, bezeichnet die Barrierefreiheit als ein Qualitätssiegel für Webseiten. Die [Gestaltung](https://digital-zentral.de/glossar/gestaltung/) barrierefreier Webseiten ermöglicht Unternehmen, neue Kundengruppen zu erreichen. Diese begrüßen in erster Linie eine übersichtliche Handhabung und klar dargestellte Inhalte - unabhängig von vorhandenen Beeinträchtigungen.

## **Die Aussichten für Barrierefreiheit im Online-Handel**

Auf der Pressekonferenz betonten die Organisationen, dass laut EU-Richtlinie für digitale Barrierefreiheit der gesamte [Online-Handel](https://digital-zentral.de/e-commerce-umsatz-bei-otto-geht-deutlich-zurueck/) bis 2025 barrierefrei gestaltet sein muss. Rechtlich ist das zu präzisieren: Die Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 gelten seit dem 28. Juni 2025 und erfassen beim [Online-Handel](https://digital-zentral.de/glossar/online-handel/) nicht alle Anbieter, sondern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher wie [Online-Shops](https://digital-zentral.de/china-ist-die-fuehrende-e-commerce-nation/); Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Für bereits eingesetzte Produkte und vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Verträge gelten Übergangsfristen bis Juni 2030, für bereits eingesetzte Selbstbedienungsterminals in Deutschland bis zu 15 Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme. Diese Anforderung wird in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Dies bedeutet, dass betroffene Unternehmen auf digitale Barrierefreiheit bei ihren Produkten und Dienstleistungen achten und entsprechende gesetzliche Regulierungen einhalten müssen.

## **Was heißt digitale Barrierefreiheit?**

Digitale Barrierefreiheit ist ein tiefgründiges Konzept, das mehr als nur technische Anforderungen betrifft. Laut Behindertengleichstellungsgesetz sind Systeme barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Beeinträchtigungen ohne besondere Schwierigkeiten und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Dieser Ansatz geht einher mit dem Prinzip des "universalen Designs" und dem Ziel der Selbstbestimmung und des selbständigen Lebens im digitalen Bereich. Dabei soll niemand ausgeschlossen oder auf den "Hintereingang" verwiesen werden.

### Fazit

Trotz Fortschritten in einigen Bereichen ist die digitale Barrierefreiheit in Deutschland noch weit vom Optimum entfernt. Drei Viertel der meistbesuchten Webshops in Deutschland sind nicht barrierefrei, was viele Menschen mit Beeinträchtigungen davon abhält, das volle Potenzial des Online-Handels zu nutzen.

Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzen klare Ziele und Termine für die Umsetzung von Barrierefreiheit im Online-Handel. Es bleibt abzuwarten, ob die Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden.

*Korrektur vom 07.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, ab Juni 2025 trete eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen verpflichte, die Mitgliedstaaten müssten den gesamten Online-Handel barrierefrei gestalten, das BFSG verpflichte Unternehmen allgemein, und Zugänglichkeit sei pauschal gesetzlich vorgeschrieben. Richtig ist: Die Richtlinie (EU) 2019/882 ist seit 2019 in Kraft und richtet sich an die Mitgliedstaaten, deren Umsetzungsvorschriften seit dem 28. Juni 2025 gelten (Art. 31 Abs. 2, Art. 34, Art. 35 RL 2019/882). Pflichten für Anbieter ergeben sich in Deutschland aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Online-Shops; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 1 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 3 BFSG). Für bereits eingesetzte Produkte und Altverträge gelten Übergangsfristen bis Juni 2030, für bereits eingesetzte Selbstbedienungsterminals in Deutschland bis zu 15 Jahre nach Ingebrauchnahme (Art. 32 RL 2019/882; § 38 BFSG). Die auf der Pressekonferenz 2023 wiedergegebene Aussage der Organisationen steht unverändert und ist nun rechtlich eingeordnet. Der Name des Gesetzes wurde berichtigt: Es heißt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, nicht „Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit“.*
