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title: "Gesetzesänderungen im E-Commerce 2025: Was Online-Händler wissen müssen"
description: "Seit Ende 2024 und im Jahr 2025 sind bedeutende gesetzliche Änderungen für den Online-Handel wirksam geworden, darunter die Produktsicherheitsverordnung, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Einführung der E-Rechnung. Händler:innen sollten prüfen, ob sie diese Neuerungen umgesetzt haben, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Wettbewerbsvorteile zu nutzen."
url: https://digital-zentral.de/gesetzesaenderungen-im-e-commerce-2025-was-online-haendler-wissen-muessen/
type: article
published: 2024-11-20
updated: 2026-10-07
author: "Felix Weipprecht"
publisher: "digital zentral"
category: "eCommerce"
tags: ["OnlineHandel", "Produktsicherheitsverordnung", "ERechnung", "Cybersicherheit", "ITSicherheitsinfrastruktur", "Barrierefreiheit", "Buchhaltungssysteme", "EBooks", "Bildschirmlesegeräte", "Lieferketten"]
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# Gesetzesänderungen im E-Commerce 2025: Was Online-Händler wissen müssen

Seit Ende 2024 und im Jahr 2025 sind bedeutende gesetzliche Änderungen für den Online-Handel wirksam geworden, darunter die Produktsicherheitsverordnung, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Einführung der E-Rechnung. Händler:innen sollten prüfen, ob sie diese Neuerungen umgesetzt haben, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Wettbewerbsvorteile zu nutzen.

**Stand:** Dieser Beitrag gibt den Stand vom 20.11.2024 wieder; die genannten Regeln gelten inzwischen überwiegend, einzelne Fristen wie die der EU-Entwaldungsverordnung wurden verschoben.

Seit Ende 2024 und im Jahr 2025 gelten für den [Online-Handel](https://digital-zentral.de/die-zukunft-des-online-shoppings-was-europa-von-chinas-e-commerce-technologien-lernen-kann/) bedeutende gesetzliche Änderungen. Von der Produktsicherheitsverordnung bis hin zu barrierefreien Shops und der Einführung der [E-Rechnung](https://digital-zentral.de/e-rechnung-2025-gesetzliche-pflicht-zur-elektronischen-rechnungsstellung/) – Händler:innen sollten sich frühzeitig auf diese Änderungen vorbereiten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Wettbewerbsvorteile zu nutzen. Hier ein umfassender Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

## Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Neue Informationspflichten

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und zielt darauf ab, die Produktsicherheit innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Die Verordnung ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und betrifft alle Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die Verordnung bringt weitreichende Informationspflichten mit sich: Händler:innen müssen sicherstellen, dass Produkte mit Angaben zu Hersteller:innen, Sicherheitswarnungen und einer Abbildung des Produkts ausgestattet sind. Für Online-Shops bedeutet dies, dass alle relevanten Daten im digitalen Angebot leicht zugänglich gemacht werden müssen.

Darüber hinaus schreibt die GPSR eine Risikoanalyse für jedes Produkt vor. Hersteller:innen müssen potenzielle Risiken identifizieren, dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren. Dies stellt insbesondere kleinere Anbieter vor neue Herausforderungen, da der Aufwand für die Dokumentation je nach Produkt stark variieren kann.

Für importierte Produkte gilt: Händler:innen müssen eine verantwortliche Person innerhalb der EU benennen, die als Ansprechpartner für die Produktsicherheit fungiert. Diese Regelung betrifft insbesondere Produkte aus Drittländern und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten.

## Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): seit Juni 2025 in Kraft

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Online-Shops; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Personen mit körperlichen, visuellen oder kognitiven Einschränkungen.

Händler:innen müssen ihre Webseiten so gestalten, dass sie von Screenreadern gelesen werden können, klare Kontraste bieten und alternative Texte für Bilder bereitstellen. Auch die [Navigation](https://digital-zentral.de/glossar/navigation/) sollte intuitiv sein, sodass Nutzer:innen unabhängig von technischen oder körperlichen Barrieren auf das Angebot zugreifen können.

Besonders relevant ist das BFSG für Anbieter von E-Book-Lesegeräten und anderen erfassten elektronischen Geräten (§ 1 Abs. 2 BFSG) sowie von E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 BFSG). Sie müssen die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG), zu denen auch E-Books zählen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG), nicht für Produkte wie E-Book-Lesegeräte; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, können dennoch von barrierefreien Angeboten profitieren, da sie eine größere [Zielgruppe](https://digital-zentral.de/glossar/zielgruppe/) ansprechen.

## Einführung der E-Rechnung: Neue Anforderungen für den B2B-Bereich

Die schrittweise Einführung der [E-Rechnung](https://digital-zentral.de/digitalisierung-im-fokus-ab-2025-ist-die-e-rechnung-standard/) im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wird den B2B-Handel nachhaltig verändern. Ziel ist es, Papier- und Versandkosten zu reduzieren und die Verarbeitung von Rechnungen zu beschleunigen.

Ab 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht, Rechnungen an andere im Inland ansässige Unternehmen elektronisch auszustellen, greift mit Übergangsregeln bis Ende 2027. Dies betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen; Kleinunternehmer dürfen allerdings dauerhaft sonstige Rechnungen ausstellen. Die Einführung erfordert eine Anpassung bestehender ERP- und Buchhaltungssysteme, um die neuen Standards zu erfüllen.

E-Rechnungen bieten jedoch zahlreiche Vorteile: Sie ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung, verkürzen Zahlungszyklen und bieten eine höhere [Transparenz](https://digital-zentral.de/glossar/transparenz/) in der Buchhaltung. Unternehmen, die die Umstellung zügig abschließen, können von einer effizienteren Abwicklung profitieren.

## NIS-2-Richtlinie: Pflichten zur Cybersicherheit

Die NIS-2-Richtlinie, die Deutschland mit dem am 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt hat, legt neue Maßstäbe für die [Cybersicherheit](https://digital-zentral.de/die-harvard-university-und-ihre-rolle-in-der-cybersecurity-forschung/) in Unternehmen fest. Ziel ist es, die Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen und Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen und zu melden.

Die Pflichten treffen „besonders wichtige“ und „wichtige Einrichtungen“: in der Regel Unternehmen, die einer der in den Anlagen 1 und 2 des BSI-Gesetzes genannten Einrichtungsarten angehören und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro aufweisen (§ 28 BSIG). Aus dem Onlinehandel sind dort Anbieter von Online-Marktplätzen genannt (Anlage 2 Nr. 6.1.1 BSIG); ein Online-Shop kann aber auch über eine andere dort genannte Tätigkeit erfasst sein. Betroffene Einrichtungen müssen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, darunter die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Backup- und Notfallmanagement sowie Schulungen (§ 30 BSIG), erhebliche Sicherheitsvorfälle melden (§ 32 BSIG) und sich beim BSI registrieren (§ 33 BSIG). Auch für Händler:innen, die nicht betroffen sind, bleibt [IT-Sicherheit](https://digital-zentral.de/glossar/it-sicherheit/) im [Online-Handel](https://digital-zentral.de/aktionsplan-e-commerce-ein-schritt-in-die-richtige-richtung-oder-buerokratische-huerde/) wichtig, da Kundendaten und Zahlungsinformationen ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle darstellen.

Wer als betroffene Einrichtung die Sicherheitsmaßnahmen nicht ergreift oder Vorfälle nicht meldet, handelt ordnungswidrig und riskiert Bußgelder (§ 65 BSIG), dazu einen Vertrauensverlust bei Kund:innen. Händler:innen sollten deshalb prüfen, ob sie zu den betroffenen Einrichtungen zählen.

## EU-Entwaldungsverordnung: Transparente Lieferketten

Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) ist 2023 in Kraft getreten; ihre zentralen Pflichten gelten nach mehreren Verschiebungen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 (Art. 38 Abs. 2 und 3). Ziel ist es, den Verkauf von Produkten zu regulieren, die mit globaler Entwaldung in Verbindung stehen.

Betroffen sind Produkte wie Holz, Kakao, Palmöl, Soja und Kaffee. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind, was eine umfassende Dokumentation und Zertifizierung erfordert. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies eine finanzielle Belastung darstellen.

Gleichzeitig bietet die Verordnung Chancen: Unternehmen, die nachhaltige Lieferketten nachweisen können, profitieren von einem wachsenden Markt für umweltfreundliche Produkte. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor, der das Vertrauen der Kundschaft stärkt.

## Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Unsicherheit bleibt

Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sorgt weiterhin für Unsicherheit. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zeiterfassungspflicht bestätigt hat, fehlt in Deutschland eine klare gesetzliche Regelung.

Unternehmen sollten dennoch Systeme zur Zeiterfassung einführen, um zukünftige Anforderungen erfüllen zu können. Moderne Tools ermöglichen nicht nur die Erfassung von Arbeitszeiten, sondern bieten auch Analysefunktionen, die zur Optimierung von Arbeitsprozessen genutzt werden können.

## Cannabisgesetz: offene Fragen

Ob und wann ein kommerzieller Cannabisverkauf in Deutschland erlaubt wird, ist offen. Für Händler:innen, die den Cannabisverkauf in Betracht ziehen, bleibt vieles unklar.

Eine mögliche Legalisierung könnte neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, gleichzeitig sind jedoch strenge regulatorische Anforderungen zu erwarten. Unternehmen sollten flexibel bleiben und die Entwicklungen genau beobachten.

## Fazit: Frühzeitig handeln, um Chancen zu nutzen

Die Gesetzesänderungen 2025 bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen für den [Online-Handel](https://digital-zentral.de/europaeischer-e-commerce-prognose-und-treiber-fuer-das-wachstum-bis-2029/). Von der Produktsicherheitsverordnung bis zur Barrierefreiheit – wer die Anforderungen konsequent umsetzt, kann rechtliche Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile nutzen.

Es ist ratsam, die neuen Anforderungen proaktiv anzugehen, um sich zukunftssicher aufzustellen. So lassen sich nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch Potenziale für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung erschließen.

*Korrektur vom 06.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, ab 2025 sei es für Unternehmen verpflichtend, Rechnungen elektronisch zu erstellen. Richtig ist: Inländische Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können; die Ausstellungspflicht gilt für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen, mit Übergangsregeln bis 31. Dezember 2026 bzw. 31. Dezember 2027.*

*Korrektur vom 06.10.2026: In einer früheren Fassung wurden die Produktsicherheitsverordnung als künftig in Kraft tretend und die NIS-2-Umsetzung als geplant beschrieben; zudem hieß es, das BFSG gelte für alle Online-Shops. Richtig ist: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 (Art. 52 Verordnung (EU) 2023/988); das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 301) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.*

*Korrektur vom 06.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, die EU-Entwaldungsverordnung werde ab 2025 verstärkt durchgesetzt. Richtig ist: Ihre zentralen Pflichten gelten nach mehreren Verschiebungen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 (Art. 38 Abs. 2 und 3 Verordnung (EU) 2023/1115 in der konsolidierten Fassung vom 18.09.2026).*

*Korrektur vom 07.10.2026: In einer früheren Fassung hieß es, Modellregionen testeten derzeit den kommerziellen Cannabisverkauf, und Kleinstunternehmen seien vom BFSG insgesamt ausgenommen. Richtig ist: Laufende Modellregionen ließen sich nicht belegen; die Aussage ist neutral gefasst. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG); E-Books zählen zu den Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG), E-Book-Lesegeräte zu den Produkten (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BFSG).*

*Korrektur vom 07.10.2026: In einer früheren Fassung wurden die NIS-2-Pflichten als für alle Unternehmen geltend dargestellt. Richtig ist: Sie treffen besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§§ 28, 30, 32 BSIG).*
