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title: "EU-KI-Verordnung 2025: Wer muss jetzt eine Schulung durchführen?"
description: "Die EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 fordert klare Regeln für Sicherheit, Transparenz und Verantwortung im Umgang mit KI-Systemen, insbesondere in Hochrisikobereichen. Schulungen sind ein naheliegender Weg, um technische, rechtliche und ethische Vorgaben umzusetzen sowie Vertrauen in die Technologie zu stärken."
url: https://digital-zentral.de/eu-ki-verordnung-2025-wer-muss-jetzt-eine-schulung-durchfuehren/
type: article
published: 2025-03-02
updated: 2026-10-07
author: "Felix Weipprecht"
publisher: "digital zentral"
category: "Künstliche Intelligenz"
tags: ["Digitalisierung", "Künstliche-Intelligenz", "Schulungen", "Transparenz", "Sicherheit", "Verantwortung", "Risikomanagement", "Datenqualität", "Algorithmen", "Innovationen"]
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# EU-KI-Verordnung 2025: Wer muss jetzt eine Schulung durchführen?

Die EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 fordert klare Regeln für Sicherheit, Transparenz und Verantwortung im Umgang mit KI-Systemen, insbesondere in Hochrisikobereichen. Schulungen sind ein naheliegender Weg, um technische, rechtliche und ethische Vorgaben umzusetzen sowie Vertrauen in die Technologie zu stärken.

**Stand:** Dieser Beitrag wurde am 02.03.2025 veröffentlicht und am 07.10.2026 überarbeitet; berücksichtigt ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), in Kraft seit 27.07.2026.

## Einleitung: Warum Schulungen nach der EU-KI-Verordnung wichtig sind

Die **[EU-KI-Verordnung](https://digital-zentral.de/eu-ki-verordnung-dsgvo-schulungspflichten-einfach-erklaert/) (EU) 2024/1689** markiert einen Wendepunkt für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa. Mit klaren Regeln und Anforderungen zielt sie darauf ab, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Doch ein entscheidender Aspekt wird oft übersehen: Fundierte Schulungen erleichtern es [Unternehmen](https://digital-zentral.de/erfolgreiche-digitalisierung-in-nrw-foerderprogramme-fuer-unternehmen/) und Behörden, die komplexen Vorgaben umzusetzen. Wer KI-Systeme nutzt oder entwickelt, muss nicht nur die technischen Anforderungen verstehen, sondern auch ethische und [rechtliche Aspekte](https://digital-zentral.de/kuenstliche-intelligenz-und-das-gesetz-eine-rechtliche-einschaetzung/) berücksichtigen. Genau hier setzen Schulungen an.

Schulungen sind nicht nur eine Formalität. Sie können wesentlich dazu beitragen, die [Sicherheit](https://digital-zentral.de/betrugsfaelle-im-online-handel-anzeige-erstatten-und-schuetzen/) und [Transparenz](https://digital-zentral.de/glossar/transparenz/) von KI-Systemen zu fördern. Mitarbeiter müssen wissen, wie sie die neuen Regeln in der Praxis anwenden. Fehler oder Missverständnisse könnten nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen in KI gefährden. Die Frage ist also, wer Maßnahmen zur [KI-Kompetenz](https://digital-zentral.de/ki-schulungspflicht-in-deutschland-so-erfuellen-sie-die-anforderungen/) ergreifen muss, welche Rolle Schulungen dabei spielen und welche Inhalte im Fokus stehen sollten.

## Ziele der EU-KI-Verordnung: Sicherheit, Transparenz und Verantwortung

Die **EU-KI-Verordnung** verfolgt klare Ziele, um den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa sicher und verantwortungsvoll zu gestalten. Dabei stehen drei zentrale Aspekte im Vordergrund: Sicherheit, Transparenz und [Verantwortung](https://digital-zentral.de/ethik-in-der-kuenstlichen-intelligenz-worauf-es-ankommt/). Diese Prinzipien sollen nicht nur den Schutz der Nutzer gewährleisten, sondern auch das Vertrauen in KI-Systeme stärken.

**Sicherheit** bedeutet, dass KI-Systeme keine Gefahren für Menschen oder deren Rechte darstellen dürfen. Ob im Gesundheitswesen, im Verkehr oder in der Justiz – die Verordnung fordert, dass Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Dies betrifft vor allem sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, die besonders strengen Anforderungen unterliegen.

**Transparenz** ist ein weiterer Eckpfeiler. Nutzer müssen verstehen können, wie und warum ein KI-System Entscheidungen trifft. Dies schließt auch die Nachvollziehbarkeit von Daten und [Algorithmen](https://digital-zentral.de/kuenstliche-intelligenz-wie-funktioniert-sie/) ein. Nur so können Missverständnisse und mögliche Diskriminierungen vermieden werden.

Schließlich legt die Verordnung großen Wert auf **Verantwortung**. Unternehmen und Entwickler tragen die Pflicht, ihre Systeme nicht nur technisch einwandfrei, sondern auch ethisch korrekt zu gestalten. Dies erfordert klare Prozesse, um sicherzustellen, dass KI-Systeme den europäischen Werten entsprechen und keine Grundrechte verletzen.

## Der risikobasierte Ansatz der EU-KI-Verordnung: Ein Überblick

Die **EU-KI-Verordnung** basiert auf einem risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in vier Kategorien einteilt. Diese Einteilung hilft, die Anforderungen an den jeweiligen Risikograd anzupassen und so den Einsatz von KI gezielt zu regulieren. Ziel ist es, den Schutz von Nutzern und Gesellschaft zu gewährleisten, ohne Innovationen zu behindern.

Die vier Risikostufen sind:

- **Inakzeptables Risiko:** KI-Systeme, die eine ernsthafte Gefahr für Grundrechte oder Sicherheit darstellen, sind verboten. Beispiele sind soziale Scoring-Systeme oder manipulative Technologien.
- **Hohes Risiko:** Diese Kategorie umfasst KI-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Justiz oder Verkehr. Hier gelten ab dem 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 strenge Anforderungen, etwa zur Datenqualität und menschlichen Überwachung.
- **Begrenztes Risiko:** Systeme mit moderaten Risiken, wie Chatbots, unterliegen spezifischen Transparenzpflichten. Nutzer müssen seit dem 2. August 2026 beispielsweise darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO).
- **Minimales Risiko:** Die meisten KI-Anwendungen fallen in diese Kategorie und unterliegen keinen besonderen risikobezogenen Anforderungen; die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt aber auch hier.

Dieser Ansatz ermöglicht es, Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo die Risiken am höchsten sind. Unternehmen können so ihre Maßnahmen effizient priorisieren und sich auf die Einhaltung der Vorgaben für ihre spezifischen Anwendungen konzentrieren.

## Welche Unternehmen und Branchen sind von der Verordnung betroffen?

Die **EU-KI-Verordnung** betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen, insbesondere jene, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder betreiben. Dabei stehen vor allem Organisationen im Fokus, die sogenannte Hochrisiko-KI-Anwendungen nutzen oder anbieten. Diese Systeme kommen häufig in Bereichen zum Einsatz, die einen direkten Einfluss auf das Leben und die Rechte von Menschen haben.

Zu den betroffenen Branchen gehören unter anderem:

- **Gesundheitswesen:** KI-Systeme zur Diagnose oder Behandlung, die als Medizinprodukte einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegen, gelten als Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I KI-VO) und müssen ab dem 2. August 2028 strenge Sicherheits- und Transparenzanforderungen erfüllen.
- **Verkehr:** KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in der Verwaltung und im Betrieb des Straßenverkehrs eingesetzt werden, gelten ebenfalls als hochriskant (Anhang III Nr. 2 KI-VO).
- **Justiz und Strafverfolgung:** KI-Anwendungen zur Beweisanalyse oder Entscheidungsfindung in rechtlichen Verfahren unterliegen besonderen Auflagen.
- **Bildung:** Systeme, die zur Bewertung von Schülern oder Studierenden eingesetzt werden, müssen sicherstellen, dass sie fair und diskriminierungsfrei arbeiten.
- **Arbeitswelt:** KI-Tools zur Personalbewertung oder -rekrutierung dürfen keine unzulässigen Benachteiligungen verursachen.

Auch kleinere Unternehmen und Start-ups, die KI-Lösungen entwickeln, sind von der Verordnung betroffen. Für sie bietet die EU jedoch spezielle Unterstützungsmaßnahmen, um die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, alle Akteure, die KI in sensiblen Bereichen einsetzen, in die Verantwortung zu nehmen.

## Schulungen: Wer trägt die Verantwortung und warum sind sie sinnvoll?

Die Verantwortung für die KI-Kompetenz im Rahmen der **EU-KI-Verordnung** liegt bei verschiedenen Akteuren, abhängig von ihrer Rolle im Umgang mit KI-Systemen. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. Für die Aufsichtsbehörden sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass diese über ausreichend Personal mit den nötigen Kompetenzen verfügen (Art. 70 Abs. 3 KI-VO). Dies betrifft sowohl technische als auch rechtliche und ethische Aspekte.

### Wer trägt die Verantwortung?

- **Unternehmen und Anbieter:** Anbieter von KI-Systemen trifft diese Pflicht gegenüber ihren Teams. Welche Maßnahmen sie ergreifen, etwa Schulungen zu Datenqualität, Risikomanagement und Transparenzanforderungen, schreibt Art. 4 nicht vor.
- **Betreiber:** Die Pflicht aus Art. 4 trifft alle Organisationen, die KI-Systeme beruflich einsetzen, nicht nur solche in sensiblen Bereichen wie Krankenhäuser oder Verkehrsunternehmen. Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen zudem die menschliche Aufsicht Personen übertragen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen (Art. 26 Abs. 2 KI-VO, ab dem 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028).
- **Aufsichtsbehörden:** Nationale und europäische Behörden, die für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung zuständig sind, benötigen ebenfalls Schulungen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können.

### Warum sind Schulungen sinnvoll?

Schulungen können wesentlich dazu beitragen, die korrekte Anwendung der Verordnung sicherzustellen. Sie helfen, Missverständnisse zu vermeiden, und können dazu beitragen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ohne geschulte Mitarbeiter besteht die Gefahr von Fehlanwendungen, die nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Risiken für Nutzer und Gesellschaft mit sich bringen können. Zudem fördern Schulungen das Verständnis für die komplexen Anforderungen der Verordnung und stärken das Vertrauen in KI-Technologien.

## Beispiele für betroffene Branchen: Wer muss wann aktiv werden?

Die **EU-KI-Verordnung** betrifft zahlreiche Branchen, die KI-Systeme in kritischen oder sensiblen Bereichen einsetzen. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 unabhängig von der Branche; je nach Branche und Anwendung variieren die übrigen Anforderungen und der Zeitpunkt, ab dem sie gelten. Hier einige konkrete Beispiele:

- **Gesundheitswesen:** Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, die KI für Diagnosen oder Behandlungsentscheidungen nutzen, sollten frühzeitig Schulungen durchführen. Besonders betroffen sind Ärzte und Pflegekräfte, die mit diesen Systemen arbeiten, um sicherzustellen, dass sie die Ergebnisse korrekt interpretieren und anwenden können.
- **Verkehr:** Unternehmen, die KI-gestützte Verkehrssteuerungssysteme einsetzen, sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig schulen. Fahrer, Ingenieure und Verkehrsleitzentralen benötigen spezifisches Wissen, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.
- **Justiz:** Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, die KI zur Beweisanalyse oder Entscheidungsfindung einsetzen, sollten sicherstellen, dass Richter, Anwälte und Ermittler die Funktionsweise dieser Systeme verstehen. Hier bieten sich Schulungen bereits vor der Einführung solcher Technologien an.
- **Bildung:** Schulen und Universitäten, die KI zur Bewertung von Schülern oder Studierenden nutzen, sollten Lehrkräfte und Administratoren schulen. Ziel ist es, die Fairness und Transparenz der Bewertungen sicherzustellen.
- **Industrie:** Fertigungsunternehmen, die KI für Qualitätskontrollen oder Produktionsoptimierung einsetzen, sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Systeme korrekt bedienen und überwachen können.

Die Dringlichkeit, aktiv zu werden, hängt von der jeweiligen Branche und dem Einsatzgebiet der KI ab. Unternehmen in Hochrisikobereichen sollten bereits jetzt mit der Planung und Durchführung von Schulungen beginnen, um die Anforderungen der Verordnung fristgerecht zu erfüllen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten nach Art. 113 KI-VO ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. ab dem 2. August 2028 (Anhang I).

## Wichtige Kapitel der EU-KI-Verordnung und deren Relevanz für Schulungsprogramme

Die **EU-KI-Verordnung** ist in mehrere Kapitel unterteilt, die spezifische Anforderungen und Regelungen für den Einsatz von KI-Systemen festlegen. Einige dieser Kapitel sind besonders relevant für die [Gestaltung](https://digital-zentral.de/glossar/gestaltung/) von Schulungsprogrammen, da sie die Grundlagen für die Umsetzung der Verordnung in der Praxis liefern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kapitel und ihre Bedeutung:

- **Kapitel 3: Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme**

Dieses Kapitel definiert die zentralen Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme, wie z. B. das Risikomanagement (Artikel 9), die Datenqualität (Artikel 10) und die menschliche Aufsicht (Artikel 14). Schulungen sollten hier darauf abzielen, den Teilnehmern ein tiefes Verständnis für diese Anforderungen zu vermitteln, insbesondere wie sie in der Praxis umgesetzt werden können.
- **Kapitel 4: Transparenzpflichten**

Hier werden die Transparenzanforderungen für verschiedene KI-Systeme beschrieben. Schulungsprogramme sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter wissen, wie sie Transparenzdokumente erstellen und den Nutzern die Funktionsweise der KI verständlich erklären können.
- **Kapitel 6: Maßnahmen zur Förderung von Innovation**

Dieses Kapitel bietet Einblicke in unterstützende Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups. Schulungen sollten sich hier auf die Nutzung von Testumgebungen und Innovationssandkästen konzentrieren, um neue KI-Technologien sicher zu entwickeln und zu testen.
- **Kapitel 9: Marktüberwachung**

Kapitel 9 beschreibt die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und die Marktüberwachung; die Sanktionen bei Verstößen regelt Kapitel 12 (Art. 99 ff.). Schulungen sollten Verantwortliche darauf vorbereiten, wie sie Konformitätsprüfungen durchführen und auf mögliche Vorfälle reagieren können.

Diese Kapitel bilden die Grundlage für die Inhalte von Schulungsprogrammen. Sie helfen Unternehmen und Behörden, die Anforderungen der Verordnung nicht nur zu verstehen, sondern auch effektiv umzusetzen. Gezielte Schulungen helfen Organisationen, rechtliche Risiken zu verringern und ihre KI-Systeme verantwortungsvoll einzusetzen.

## Welche Inhalte sollten Schulungen abdecken?

Schulungen zur **EU-KI-Verordnung** sollten gezielt auf die Anforderungen der Verordnung abgestimmt sein. Sie sollen sicherstellen, dass alle Beteiligten – von Entwicklern bis hin zu Anwendern – die Regeln verstehen und korrekt umsetzen können. Dabei sollten verschiedene Themenbereiche abgedeckt werden, die sowohl technische als auch rechtliche und ethische Aspekte umfassen.

**Wichtige Inhalte für Schulungsprogramme:**

- **Risikomanagement:** Vermittlung von Methoden zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken, die mit dem Einsatz von KI-Systemen verbunden sind.
- **Datenqualität und -sicherheit:** Schulungen sollten aufzeigen, wie hochwertige und diskriminierungsfreie Datensätze verwendet werden, um faire und zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten.
- **Transparenzanforderungen:** Erläuterung, wie die Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen sichergestellt wird und welche Informationen Nutzern bereitgestellt werden müssen.
- **Rechtliche Vorgaben:** Vermittlung der zentralen rechtlichen Anforderungen der Verordnung, einschließlich der Pflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen.
- **Ethische Prinzipien:** Schulungen sollten auch ethische Fragestellungen behandeln, wie die Vermeidung von Diskriminierung und die Einhaltung europäischer Werte.
- **Praktische Anwendung:** Übungen und Fallstudien, die zeigen, wie die Vorgaben der Verordnung in realen Szenarien umgesetzt werden können.
- **Notfallmanagement:** Anleitung zum Umgang mit schwerwiegenden Vorfällen, wie etwa Fehlfunktionen oder Sicherheitslücken in KI-Systemen.

Die Inhalte sollten je nach [Zielgruppe](https://digital-zentral.de/glossar/zielgruppe/) angepasst werden. Entwickler benötigen beispielsweise tiefere Einblicke in technische Details, während Anwender vor allem die Bedienung und Überwachung der Systeme verstehen müssen. Durch praxisnahe und zielgerichtete Schulungen können Unternehmen dazu beitragen, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen und das Vertrauen in ihre KI-Lösungen zu stärken.

## Zusätzliche EU-Initiativen: Unterstützung für Unternehmen und Behörden

Die **EU-KI-Verordnung** wird von mehreren zusätzlichen Initiativen begleitet, die Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Übergang zu erleichtern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups den Zugang zu den notwendigen Ressourcen zu ermöglichen.

**Wichtige EU-Initiativen:**

- **KI-Innovationspaket:** Dieses Paket bietet finanzielle und technische Unterstützung für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Es umfasst unter anderem KI-Fabriken mit Zugang zu Supercomputern, die Einrichtung des KI-Amts und finanzielle Unterstützung über die Programme Horizont Europa und Digitales Europa. Unabhängig davon sieht die Verordnung selbst KI-Reallabore („Regulatory Sandboxes“, Art. 57 KI-VO) vor. Diese bieten eine kontrollierte Umgebung, um KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen nach einem mit den zuständigen Behörden vereinbarten Plan zu entwickeln und zu testen; für Schäden Dritter bleiben die Anbieter haftbar (Art. 57 Abs. 12 KI-VO).
- **KI-Pakt:** Der KI-Pakt ist eine freiwillige Initiative der Kommission, die Organisationen bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Verordnung unterstützt. Er fördert den Austausch bewährter Verfahren, unter anderem in Webinaren des KI-Büros zum besseren Verständnis der Verordnung, und ermöglicht Unternehmen freiwillige Zusagen zur frühzeitigen Umsetzung.
- **Schulungs- und Weiterbildungsprogramme:** Die Kommission hat mit dem KI-Innovationspaket Initiativen zur Aus- und Weiterbildung angekündigt, um den Talentpool für generative KI zu stärken. Zudem veröffentlicht sie nach Art. 4 Abs. 2 KI-VO praktische Beispiele dafür, wie Anbieter und Betreiber die Pflicht zur KI-Kompetenz erfüllen können.
- **Förderung von Forschung und Entwicklung:** Durch zusätzliche Investitionen in KI-Forschung will die EU sicherstellen, dass Innovationen weiterhin gefördert werden. Dies umfasst auch die Entwicklung von Werkzeugen, die Unternehmen bei der Einhaltung der Verordnung unterstützen.

Diese Initiativen zeigen, dass die EU nicht nur strenge Vorgaben macht, sondern auch aktiv daran arbeitet, Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung zu helfen. Sie bieten eine wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen der Verordnung zu meistern und gleichzeitig die Chancen von KI-Technologien voll auszuschöpfen.

## Fazit: Darum ist rechtzeitige Vorbereitung entscheidend

Die **EU-KI-Verordnung** stellt Unternehmen und Behörden vor neue Herausforderungen, die jedoch mit rechtzeitiger Vorbereitung bewältigt werden können. Schulungen spielen dabei eine zentrale Rolle, um die komplexen Anforderungen der Verordnung zu verstehen und korrekt umzusetzen. Wer frühzeitig handelt, minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen in die eigenen KI-Systeme.

Die Verordnung zeigt klar, dass KI nicht nur ein technisches, sondern auch ein gesellschaftliches Thema ist. Unternehmen, die jetzt in Schulungen und interne Prozesse investieren, können rechtliche Risiken verringern und sich als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert positionieren. Gleichzeitig profitieren sie von den unterstützenden Maßnahmen der EU, die den Übergang erleichtern und Innovationen fördern.

Zusammengefasst: Die rechtzeitige Vorbereitung ist nicht nur eine Frage der Rechtskonformität, sondern auch eine Chance. Sie ermöglicht es, die Vorteile von KI-Technologien sicher und transparent zu nutzen, während Risiken effektiv kontrolliert werden. Unternehmen und Behörden sollten diese Gelegenheit nutzen, um sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten und ihre Position im europäischen KI-Markt zu stärken.

*Korrektur vom 07.10.2026: Die Aussage, Anbieter und Betreiber müssten sicherstellen, dass alle Beteiligten die notwendigen Kenntnisse besitzen, gab Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der bis zum 26. Juli 2026 geltenden Fassung verkürzt wieder (Maßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt) und ist durch Zeitablauf überholt; seit dem 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 von Anbietern und Betreibern Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, ohne ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren zu müssen. Dass auch Aufsichtsbehörden diese Pflicht treffe, war bereits ursprünglich unzutreffend, denn Art. 4 betraf sie nie; für ihre Ausstattung mit fachkundigem Personal gilt Art. 70 Abs. 3. In einer früheren Fassung hieß es außerdem, Anbieter seien zur Schulung ihrer Teams verpflichtet, Betreiber in sensiblen Bereichen müssten ihre Mitarbeiter schulen, KI-Anwendungen mit minimalem Risiko erforderten keine besonderen Maßnahmen und die Anforderungen der Verordnung seien bis 2025 vollständig zu erfüllen; richtig ist: Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber unabhängig von Branche und Risikoklasse und schreibt keine bestimmte Form wie Schulungen vor, Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen die menschliche Aufsicht kompetenten Personen übertragen (Art. 26 Abs. 2), und die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten nach Art. 113 ab dem 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 (ursprünglich ab dem 2. August 2026 bzw. 2027). In einer früheren Fassung hieß es ferner, KI-Systeme zur Verwaltung von Patientendaten seien hochriskant, Kapitel 9 regle die Sanktionen, das KI-Innovationspaket umfasse auf die Einhaltung der Verordnung ausgerichtete Förderprogramme und Reallabore, und in Reallaboren unterliege man nicht sofort strengen Regeln; richtig ist: Im Gesundheitswesen sind insbesondere KI-Systeme hochriskant, die als Medizinprodukte einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegen (Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I), die Sanktionen regelt Kapitel 12 (Art. 99 ff.), das Paket der Kommission vom 24. Januar 2024 umfasst KI-Fabriken, das KI-Amt und Förderung über Horizont Europa und Digitales Europa, und KI-Reallabore (Art. 57) befreien nicht von der Verordnung; für Schäden Dritter bleiben die Anbieter haftbar. Die Aussagen, der KI-Pakt diene der Harmonisierung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten und biete Leitlinien, die EU plane branchenspezifische Bildungsangebote, einzelne Branchen müssten Schulungen durchführen und Schulungen müssten bestimmte Inhalte abdecken, ließen sich nicht hinreichend belegen; sie wurden gestrichen, durch belegte Angaben ersetzt oder als Empfehlung formuliert. In einer früheren Fassung hieß es zudem in Beschreibung, Einleitung, Zwischenüberschriften, Text und Fazit, Schulungen seien unverzichtbar, nötig bzw. eine Pflicht und stellten die rechtliche Absicherung sicher; richtig ist: Art. 4 verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, schreibt aber keine bestimmte Form wie Schulungen vor, und Schulungen allein gewährleisten keine Rechtskonformität. Die Aussage, autonome Fahrzeuge fielen unter die Hochrisiko-Kategorie mit den dort genannten Anforderungen, wurde gestrichen; für Fahrzeuge gelten nach Art. 2 Abs. 2 KI-VO nur einzelne Vorschriften der Verordnung.*

*Korrektur vom 07.10.2026: Die Bezeichnung „EU-KI-Verordnung 2025“ wurde in Beschreibung, Einleitung, Zwischenüberschrift und Fazit durch die amtliche Nummer (EU) 2024/1689 ersetzt; ergänzt wurde, dass die Transparenzpflicht für Chatbots seit dem 2. August 2026 gilt (Art. 50 Abs. 1, Art. 113 KI-VO; Quelle: EUR-Lex, abgerufen 07.10.2026).*
