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title: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen!
canonical: https://digital-zentral.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-bfsg-eine-neue-herausforderung-fuer-den-onlinehandel/
author: Felix Weipprecht 
published: 2025-02-25
updated: 2025-02-25
language: de
category: eCommerce
description: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter im B2C-Bereich, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Strafen zu vermeiden und inklusivere Lösungen umzusetzen.
source: digital zentral
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# Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen!

> **Autor:** Felix Weipprecht  | **Veröffentlicht:** 2025-02-25

**Zusammenfassung:** Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter im B2C-Bereich, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Strafen zu vermeiden und inklusivere Lösungen umzusetzen.

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Der 28. Juni 2025 markiert einen wichtigen Stichtag für den [Onlinehandel](https://digital-zentral.de/zalando-schluckt-about-you-fluch-oder-segen-fuer-haendler-innen/): Das **Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)** tritt in Kraft. Damit wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die sicherstellen soll, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – insbesondere für Personen mit Behinderungen.



## Warum das Gesetz wichtig ist

[Barrierefreiheit](https://digital-zentral.de/warum-barrierefreiheit-auf-deiner-wordpress-seite-kein-nice-to-have-ist/) ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ermöglicht Millionen von Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten. Webseiten und Apps müssen künftig so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen problemlos genutzt werden können.



## Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG gilt **für alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im B2C-Bereich**. Das bedeutet:




- Online-Shops müssen barrierefreie Benutzeroberflächen bereitstellen.

- Digitale Inhalte wie AGBs oder Produktbeschreibungen müssen in einer barrierefreien Form vorliegen.

- Interaktive Elemente, wie Bestellformulare oder Chatbots, müssen für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.



Unternehmen, die ausschließlich im **B2B-Bereich** tätig sind, sind von diesen Vorgaben nicht betroffen.



## Was müssen Onlinehändler jetzt tun?

Die Anforderungen sind umfassend, und die Umsetzung erfordert Zeit. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit folgenden Maßnahmen befassen:



### 1. Webseiten und Apps anpassen

[Digitale Angebote](https://digital-zentral.de/effiziente-angebotserstellung-mit-epk/) müssen den Richtlinien der **Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)** entsprechen. Dazu gehören:




- Alternative Texte für Bilder

- Untertitel für Videos

- Strukturierte, leicht verständliche Inhalte

- Bedienbarkeit per Tastatur




### 2. Interne Prozesse überarbeiten

[Barrierefreiheit](https://digital-zentral.de/barrierefreiheit-als-rankingfaktor-wie-du-mit-wordpress-punkten-kannst/) endet nicht bei der Technik. Auch interne Prozesse müssen angepasst werden:




- Schulung der Mitarbeiter zu barrierefreier Kommunikation

- Anpassung von Vertragsunterlagen und Kundeninformationen

- Testverfahren zur Sicherstellung der Barrierefreiheit




### 3. Beratung in Anspruch nehmen

Die Umsetzung barrierefreier Anforderungen ist komplex. Unternehmen sollten daher frühzeitig **Fachleute für digitale [Barrierefreiheit](https://digital-zentral.de/barrierefreiheit-automatisieren-dieses-wordpress-plugin-spart-zeit-und-geld/)** hinzuziehen, um rechtzeitig konforme Lösungen zu entwickeln.



## Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt zwei wesentliche Ausnahmen:




- **Kleinstunternehmen** mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Umsatz sind nicht betroffen.

- **Unverhältnismäßige Belastung:** Wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, kann eine Ausnahme beantragt werden.




## Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die die neuen Vorgaben ignorieren, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen:




- Geldbußen von bis zu **100.000 Euro**

- Prüfverfahren durch die **Marktüberwachungsbehörden**

- Rechtliche Schritte durch Verbraucherverbände




## Fazit: Jetzt handeln!

Das BFSG ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern eine Chance: Unternehmen, die frühzeitig barrierefreie Lösungen umsetzen, verbessern nicht nur ihre Reichweite, sondern auch ihre [Kundenbindung](https://digital-zentral.de/omnichannel-software-wie-sie-ihre-geschaeftsprozesse-optimiert/). Wer bis 2025 wartet, riskiert hohe Kosten und Sanktionen.


Also: **Jetzt loslegen und die digitale Zukunft inklusiver gestalten!**

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*Dieser Artikel wurde ursprünglich veröffentlicht auf [digital-zentral.de](https://digital-zentral.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-bfsg-eine-neue-herausforderung-fuer-den-onlinehandel/)*
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